Landesschiedsgericht/Verfahren/LSG-BB-2009.01: Unterschied zwischen den Versionen
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*Antrag auf Anfechtung des Landesparteitages vom 03.10.2009 wegen unklarer Stimmberechtigung. | *Antrag auf Anfechtung des Landesparteitages vom 03.10.2009 wegen unklarer Stimmberechtigung. | ||
** Sitzung wg. Prüfung auf Eröffnung des Verfahrens am 22.10.2009 17.00h. | ** Sitzung wg. Prüfung auf Eröffnung des Verfahrens am 22.10.2009 17.00h. | ||
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** Das Schiedsgericht hat am 28.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde den Antragsbeteiligten zugestellt. | ** Das Schiedsgericht hat am 28.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde den Antragsbeteiligten zugestellt. | ||
** Das Antragsverfahren wurde verwiesen. | ** Das Antragsverfahren wurde verwiesen. | ||
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Aktuelle Version vom 5. Januar 2012, 13:14 Uhr
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LSG-BB-2009.01 - Eingang 18.10.2009
- Antrag auf Anfechtung des Landesparteitages vom 03.10.2009 wegen unklarer Stimmberechtigung.
- Sitzung wg. Prüfung auf Eröffnung des Verfahrens am 22.10.2009 17.00h.
- Das Schiedsgericht hat am 22.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde den Antragsbeteiligten zugestellt.
- Das Antragsverfahren wurde eröffnet.
- Das Schiedsgericht hat am 28.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde den Antragsbeteiligten zugestellt.
- Das Antragsverfahren wurde verwiesen.
Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten.