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Landesschiedsgericht/Verfahren/LSG-BB-2010.01: Unterschied zwischen den Versionen

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(LSG-BB-2010.01 - Eingang 12.04.2010)
(LSG-BB-2010.01 - Eingang 12.04.2010)
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:* Die Verkündung des Urteils erfolgt binnen einer Woche. Bis dahin wird gebeten, von Anfragen abzusehen.
 
:* Die Verkündung des Urteils erfolgt binnen einer Woche. Bis dahin wird gebeten, von Anfragen abzusehen.
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:* Das Urteil wurde den Parteien zugestellt. Eine Veröffentlichung erfolgt an dieser Stelle ab 31.05.2010 24.00h.
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:* Aufgrund des Beschlusses des Bundesvorstandes der Piratenpartei wird das Urteil ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht.
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:* Auch die pflichtgemäß nach SGO zu veröffentlichen Anlagen werden entsprechend bereinigt, welches noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
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:*Diese Veröffentlichungen haben keinen Einfluss auf Fristen.
  
 
Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten.
 
Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten.

Version vom 31. Mai 2010, 22:19 Uhr

Landesschiedsgericht | Treffen und Protokolle | Geschäftsordnung | Verfahren | Stellungnahmen | Hilfestellungen | Archiv

LSG-BB-2010.01 - Eingang 12.04.2010

  • Antrag eingegangen.
  • Sitzung wg. Prüfung auf Eröffnung des Verfahrens am 12.04.2010 22.00h.
  • Das Verfahren wurde eröffnet.
  • Beklagte und Kläger wurden zur Stellungnahme unter Fristsetzung aufgefordert.
  • Sitzung wg. Prüfung des Verfahrens am 20.04.2010 23.00h.
  • Beteiligte werden zur Stellungnahme unter Fristsetzung aufgefordert.
  • Das Schiedsgerichts hat in seiner Sitzung am 25.05.2010 nach über fünfstündiger Sitzung ein einstimmiges Votum beschlossen.
  • Die Verkündung des Urteils erfolgt binnen einer Woche. Bis dahin wird gebeten, von Anfragen abzusehen.
  • Das Urteil wurde den Parteien zugestellt. Eine Veröffentlichung erfolgt an dieser Stelle ab 31.05.2010 24.00h.
  • Aufgrund des Beschlusses des Bundesvorstandes der Piratenpartei wird das Urteil ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht.
  • Auch die pflichtgemäß nach SGO zu veröffentlichen Anlagen werden entsprechend bereinigt, welches noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
  • Diese Veröffentlichungen haben keinen Einfluss auf Fristen.

Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten.