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Parteitag/2013.2/Antragsportal/Positionspapier - 001

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Antragsübersicht

Antragsnummer Q001
Einreichungsdatum 1 Oktober 2013 02:52:09 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Holger_DOS

Antragstyp Positionspapier
Zusammenfassung des Antrags Kein Internetzwang
Letzte Änderung 08.10.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Recht auf informelle Selbstbestimmung

Antragstext

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschlands, Landesverband Brandenburg möge folgende Aussage als offizielles Positionspapier verabschieden:

Die Piratenpartei setzt sich für die informelle Selbstbestimmung aller Bürger ein. Jedem Bürger soll der Zugang zur Nutzung der vorhandenen Medien der Nachrichtenübermittlung offenstehen und frei zugänglich sein. Ihm steht die Wahl frei, welches Medium er zur Übermittlung seiner Informationen benutzt. Ein Zwang zur Nutzung eines bestimmten Mediums ist unzulässig.

Antragsbegründung

In verschiedenen Gesetzen wird zwischenzeitlich ein elektronischer Versand, die elektronische Speicherung und der entsprechende Abruf hochsensibler Daten vorgeschrieben (z.B. § 18 Umsatzsteuergesetz, §§ 5b, 25, 39 ff., 41a Einkommensteuergesetz, § 60 Einkommensteuerdurchführungsverordnung jeweils in Verbindung mit § 150 Abgabenordnung). Erlaubte Ausnahmen betreffen nur Personen, die ohne größeren finanziellen Aufwand keinen Zugang zum Internet haben oder die nach ihren individuellen Kenntnissen und Fertigkeiten zur Nutzung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind. In anderen Fällen hat man überhaupt keinen Einfluß auf die Behandlung seiner Daten (z.B. Lohnsteuerabzugsmerkmale, Rentenbezüge).

Dies widerspricht dem Gedanken der informellen Selbstbestimmung.

Piratenpad

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

  • Ich nehme mal an, dass es nicht die informelle, sondern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sein soll. [1] Bitte dies im Titel und jeweils im Antragstext korrigieren, wenn dies zutreffen sollte. Zudem fehlt mir persönlich der Bezug (hinsichtlich zur gegebenen Begründung), was die freie Wahl des "Übertragungskanals von Informationen" mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen) miteinander verbindet, denn auch "analog" versendete Dokumente (Steuerbescheid) werden bei den Behörden elektronisch gespeichert. Vielleicht erschließt sich mir persönlich auch nicht der Zusammenhang, was im Endeffekt gemeint bzw. gewollt ist ... (FireFox (Diskussion))

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Argument 2

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