Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 006: Unterschied zwischen den Versionen
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− | |titel=Änderung des '''§ 13 Aufgaben''' der Landessatzung | + | |titel=Redaktionelle Änderung des '''§ 13 Aufgaben''' der Landessatzung |
|zusammenfassung=Redaktionelle Änderung: Zu den Aufgaben des LPT gehört die Zulassung von Gästen | |zusammenfassung=Redaktionelle Änderung: Zu den Aufgaben des LPT gehört die Zulassung von Gästen | ||
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Satz 2: Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen. | Satz 2: Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen. | ||
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=== Diskussion === | === Diskussion === | ||
− | + | Das Rederecht für Gäste ist bereits jetzt umfangreicher in der GO des LPT geregelt und sollte auch dort weiter geregelt werden. --[[Benutzer:Uk|uk]] 19:48, 9. Jan. 2016 (CET) | |
==== Argument 1 ==== | ==== Argument 1 ==== |
Aktuelle Version vom 5. Februar 2016, 06:13 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA006 |
Einreichungsdatum | 9 Januar 2016 17:37:55 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Redaktionelle Änderung: Zu den Aufgaben des LPT gehört die Zulassung von Gästen |
Letzte Änderung | 05.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Redaktionelle Änderung des § 13 Aufgaben der Landessatzung Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, § 13 Abs. 3 der Landessatzung um den folgenden Satz 2 zu erweitern: Satz 2: Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen. Antragsbegründung Die Regelung in § 11 Abs. 2 der Satzung in der Fassung vom 20./21 Juni 2015 zur Beschlussfassung über die Zulassung von Gästen ist aus redaktionellen Gründen zutreffender unter § 13 zu nennen. Durch die Beschränkung auf das Rederecht wird im Umkehrschluss definiert, dass ein Stimmrecht nicht eingeräumt werden kann. Neue Fassung: § 13 Aufgaben (3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung und die Datenschutzrichtlinie. Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen. Alte Fassung: § 13 Aufgaben (3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung und die Datenschutzrichtlinie. Piratenpad |
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Holger-DOS: § 13 bestimmt die Aufgaben des LPT. Dort gehört m.E. die Zulassung von Gästen nun wirklich nicht hin.
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Das Rederecht für Gäste ist bereits jetzt umfangreicher in der GO des LPT geregelt und sollte auch dort weiter geregelt werden. --uk 19:48, 9. Jan. 2016 (CET)
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
Dein Argument?