Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 019
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA019 |
Einreichungsdatum | 5 Februar 2016 00:04:49 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Änderung "Mitglied" in "Piraten" |
Letzte Änderung | 26.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Änderung "Mitglied" in "Piraten" Antragstext Landessatzung Änderung Mitglied in Pirat ALT: § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder NEU: § 3 Rechte und Pflichten der Piraten ALT: § 3 (2) Zusammenarbeit der Mitglieder des Landesverbandes NEU: § 3 (2) Zusammenarbeit der Piraten des Landesverbandes ALT: § 2 (1) Mitglieder des Landesverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Bundesland Brandenburg haben. NEU: § 2 (1) Piraten des Landesverbandes sind die Piraten der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Bundesland Brandenburg haben. ALT: § 2 (2) die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet NEU: § 2 (2) die Aufnahme von Piraten entscheidet ALT: § 2 (2) über die Aufnahme von Mitgliedern dem NEU: § 2 (2) über die Aufnahme von Piraten dem ALT: § 2 (2) Aufnahme von Mitgliedern dem Landesverband übertragen NEU: § 2 (2) Aufnahme von Piraten dem Landesverband übertragen ALT: § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder NEU: § 3 Rechte und Pflichten der Piraten ALT: § 3 (2) Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag, NEU: § 3 (2) Jeder Pirat hat auf dem Landesparteitag, ALT: § 3 (3) Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung NEU: § 3 (3) Jeder Pirat der entsprechenden Gliederung ALT: § 3 (4) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, NEU: § 3 (4) Stimmberechtigt sind nur Piraten, ALT: § 5 (6) Mitglieder, welche in einem Landkreis NEU: § 5 (6) Piraten, welche in einem Landkreis ALT: der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. 6 Die Mitglieder bekunden auf NEU: der kreisfreien Stadt erfassten Piraten. 6 Die Piraten bekunden auf ALT: die Mitglieder des vKV einen anderen Piraten wählen oder ein tatsächlicher Kreisverband gegründet wird. NEU: die Piraten des vKV einen anderen Piraten wählen oder ein tatsächlicher Kreisverband gegründet wird. ALT: § 6 (3) Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. 3 Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform NEU: § 6 (3) Der Vorstand muss dem Piraten vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. 3 Der Beschluss ist dem Piraten in Schriftform ALT: § 6 (4) kann der Landesvorstand ein Mitglied von der Ausübung NEU: § 6 (4) kann der Landesvorstand einen Piraten von der Ausübung ALT: § 8 (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung der Mitglieder der NEU: § 8 (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung der Piraten der ALT: § 8 (2) mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes NEU: § 8 (2) mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten des Landesverbandes ALT: § 8 (4) Akkreditierung der Mitglieder durchführt NEU: § 8 (4) Akkreditierung der Piraten durchführt ALT: § 9 (3) oder durch E-Mail an die Mitglieder. 2 Verzichtet das Mitglied grundsätzlich NEU: § 9 (3) oder durch E-Mail an die Piraten. 2 Verzichtet der Pirat grundsätzlich ALT: § 9 (5) Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis NEU: § 9 (5) Beschlussfassung der Piraten geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis ALT: § 11 (1) Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder NEU: § 11 (1) Piraten des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Piraten ALT: § 12 (1) Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 12 (1) Zehntel der stimmberechtigten Piraten ALT: § 12 (3) der anwesenden Mitglieder gefasst NEU: § 12 (3) der anwesenden Piraten gefasst ALT: § 15 (2) Vorbefassung durch die Mitglieder NEU: § 15 (2) Vorbefassung durch die Piraten ALT: § 15 (6) Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag das Recht NEU: § 15 (6) Jeder Pirat hat auf dem Landesparteitag das Recht ALT: § 15 (6) Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die Piraten NEU: § 15 (6) Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die Piraten ALT: § 17 (2) Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des NEU: § 17 (2) Schatzmeister oder einen anderen Piraten des ALT: § 18 (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes NEU: § 18 (3) Die Piraten des Landesvorstandes ALT: § 19 (2) Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder NEU: § 19 (2) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten ALT: § 19 (4) mehr als die Hälfte der Mitglieder NEU: § 19 (4) mehr als die Hälfte der Piraten ALT: § 22 (1) der Mitglieder des Landesverbandes NEU: § 22 (1) der Piraten des Landesverbandes ALT: § 22 (3) Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder und NEU: § 22 (3) Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Piraten und ALT: § 22 (5) Mitglieder des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder NEU: § 22 (5) Piraten des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Piraten ALT: § 23 (1) Sie hat mindestens drei Mitglieder. NEU: § 23 (1) Sie hat mindestens drei Piraten. ALT: § 24 (2) so stimmen die Mitglieder NEU: § 24 (2) so stimmen die Piraten ALT: § 24 (1) Amt pro stimmberechtigtem Mitglied NEU: § 24 (1) Amt pro stimmberechtigtem Piraten ALT: § 24 (3) Wahlen müssen den Mitgliedern NEU: § 24 (3) Wahlen müssen den Piraten ALT: § 25 (3) Die Mitglieder werden nach NEU: § 25 (3) Die Piraten werden nach ALT: § 26 (2) Mitglieder des Landesverbandes diese beantragen. 2 Die Antragssteller legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest. 3 Gegenstand der Urabstimmung muss ein Antrag an den Landesverband sein, über den dessen Mitglieder NEU: § 26 (2) Piraten des Landesverbandes diese beantragen. 2 Die Antragssteller legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest. 3 Gegenstand der Urabstimmung muss ein Antrag an den Landesverband sein, über den dessen Piraten ALT: § 26 (5) Urabstimmungsunterlagen an die Mitglieder NEU: § 26 (5) Urabstimmungsunterlagen an die Piraten ALT: § 26 (5) Umschlag an die stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 26 (5) Umschlag an die stimmberechtigten Piraten ALT: § 26 (5) beide werden vom Mitglied in einem einfachen Briefumschlag an die vom Wahlleiter bezeichnete Adresse geschickt. 2 Das Porto für die Rücksendung ist vom Mitglied zu NEU: § 26 (5) beide werden vom Piraten in einem einfachen Briefumschlag an die vom Wahlleiter bezeichnete Adresse geschickt. 2 Das Porto für die Rücksendung ist vom Piraten zu ALT: § 26 (6) 30 % der stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 26 (6) 30 % der stimmberechtigten Piraten ALT: § 27 (1) 50 % der stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 27 (1) 50 % der stimmberechtigten Piraten ALT: § 28 (1) der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 28 (1) der anwesenden, stimmberechtigten Piraten ALT: § 28 (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 28 (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Piraten ALT: § 28a (1) Dreiviertelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 28a (1) Dreiviertelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Piraten ALT: § 28a (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 28a (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Piraten ALT: § 28a (4) Urabstimmung unter deren Mitgliedern NEU: § 28a (4) Urabstimmung unter deren Piraten ALT: § 28a (4) Mitgliedern der betroffenen Untergliederung NEU: § 28a (4) Piraten der betroffenen Untergliederung ALT: § 30 (1) Die Mitglieder haben das Recht auf Schutz ihrer Daten. 2 Der Missbrauch von Daten, insbesondere der Missbrauch der persönlichen Daten der Mitglieder, NEU: § 30 (1) Die Piraten haben das Recht auf Schutz ihrer Daten. 2 Der Missbrauch von Daten, insbesondere der Missbrauch der persönlichen Daten der Piraten, ALT: § 31 (1) die Mitglieder nur hinsichtlich der von ihnen bereits eingezahlten Mitgliedsbeiträge oder des ihnen angewachsenen Anteils zu verpflichten. 2 Ausgeschiedene Mitglieder NEU: § 31 (1) die Piraten nur hinsichtlich der von ihnen bereits eingezahlten Mitgliedsbeiträge oder des ihnen angewachsenen Anteils zu verpflichten. 2 Ausgeschiedene Piraten Antragsbegründung Weil wir Piraten sind ;-) Für eine hübschere Formatierung das pad benutzen Piratenpad |
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Holger-DOS: Dieser Antrag ist überflüssig. § 1 Abs. 5 der Bundessatzung: "Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet."
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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Argument 1
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Argument 2
Dein Argument?