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Parteitag/2018.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003

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Version vom 10. Januar 2018, 21:33 Uhr von ThomasG (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Antragsübersicht

Antragsnummer SA003
Einreichungsdatum 7 Dezember 2017 17:44:46 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags § 25 wird textlich und inhaltlich überarbeitet
Letzte Änderung 10.01.2018
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Neufassung von § 25 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

Antragstext

Der Landesparteitag mögen beschließen, dass § 25 der Satzung wie folgt neu gefasst wird.
§ 25 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber müssen Mitglied im Landesverband sein.
(2) Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis
(3) Landeslisten werden von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes aufgestellt, sofern nicht eine gemeinsame Liste zusammen mit dem Bundesverband zur Europawahl aufgestellt wird.
(4) Wahlkreisbewerber werden
a) in Wahlkreisen, deren Grenzen deckungsgleich mit denen eines oder mehrerer Gebietsverbände mittlerer Gliederung sind, von den existierenden Gliederungen selbst aufgestellt,
b) in sonstigen Fällen beruft der Landesvorstand die Wahlkreisversammlung bzw. Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers im Sinne der geltenden Wahlgesetze ein.
(5) Für Kommunalwahlen können auch Nicht-Parteimitglieder für die Piratenpartei aufgestellt werden.
(6) Für die Versammlungen zur Aufstellung von Landeslisten und/oder Direktkandidaten zu Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahlen gelten die gesetzlichen Einladungsfristen.
(7) Listenvereinigungen mit anderen Parteien oder politischen Vereinigungen sind bei Landtags- und Kommunalwahlen zulässig.

Antragsbegründung

-

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Geka FF (Diskussion) 12:39, 9. Dez. 2017 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --TheBug (Diskussion) 22:44, 9. Jan. 2018 (CET)? Der Antrag stellt keine Verbesserung gegenüber dem vorhandenen § dar und schränkt uns ein bei der Besetzung von Wahlkreisen mit dort nicht ansässigen Bewerbern, was uns zB Kreistagssitze kosten wird.
  2. ThomasG (Diskussion)
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

siehe auch [Bundessatzung] Geka FF (Diskussion) 12:40, 9. Dez. 2017 (CET)


Warum soll die Formvorschrift für die Ladung entfallen? Holger-DOS (Diskussion)

Argument 1

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Argument 2

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