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Wahlen/Bundestagswahl 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Aufstellung von Bewerbern (§ 21 BWG) ===
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Für das Aufstellungsverfahren von Parteibewerbern gelten für die Direktkandidaten in den Wahlkreisen sowie für die Landesliste die gleichen Voraussetzungen.
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Als Bewerber einer Partei kann nur benannt werden, wer '''nicht Mitglied einer anderen Partei''' ist. Bewerber dürfen bei Kreiswahlvorschlägen '''nur von den in dem jeweiligen Wahlkreis, bei Landeslisten nur von den im jeweiligen Land wahlberechtigten Parteimitgliedern''' gewählt werden. Die Wahlen der Bewerber müssen in '''geheimer Abstimmung''' erfolgen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist dabei vorschlagsberechtigt. In der Versammlung muss den Bewerbern Gelegenheit gegeben werden, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen (mindestens 5 - 10 Minuten).
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[[Kategorie:Bundestagswahl 2021]]
 
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Version vom 5. Oktober 2020, 00:52 Uhr

AG Taskforce Wahlkampf | Bundestagswahl 2021 | Treffen und Protokolle | Geschäftsordnung | Anträge | Anfragen | Beschlüsse | Budget | Wahltermine | Wahlplakate | Archiv

Zeitplan

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag wird gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes spätestens am 24. Oktober 2021 stattfinden. Der Wahltermin ist noch nicht festgelegt. Daher liegt auch noch kein Zeitplan vor.

Aufstellungsversammlung

Die Aufstellungsversammlungen 2020 zur BTW 2021 sind für den 17.10.2020 geplant.

Kandidaten

Landesliste

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Direktwahlkreise

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Unterstützerunterschriften

Landesliste

Zur Zulassung der Landesliste benötigen wir 2.000 Unterstützerunterschriften.

Direktkandidaten

Direktkandidaten benötigen zur Wahlzulassung 200 Unterstützerunterschriften.

Wahlkampf

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Rechtliche Grundlagen

Aufstellung von Bewerbern (§ 21 BWG)

Für das Aufstellungsverfahren von Parteibewerbern gelten für die Direktkandidaten in den Wahlkreisen sowie für die Landesliste die gleichen Voraussetzungen.

Als Bewerber einer Partei kann nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist. Bewerber dürfen bei Kreiswahlvorschlägen nur von den in dem jeweiligen Wahlkreis, bei Landeslisten nur von den im jeweiligen Land wahlberechtigten Parteimitgliedern gewählt werden. Die Wahlen der Bewerber müssen in geheimer Abstimmung erfolgen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist dabei vorschlagsberechtigt. In der Versammlung muss den Bewerbern Gelegenheit gegeben werden, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen (mindestens 5 - 10 Minuten).