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Wahlen/Landtagswahl 2019/Plakatierung/TF: Unterschied zwischen den Versionen

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(Genehmigung der Plakatierung)
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Version vom 19. Juli 2019, 17:46 Uhr

Vorlage:LTW2019 TopNavigation


Genehmigung der Plakatierung

Bitte eintragen wer bei einer Gemeinde anfragt BEVOR angefragt wird.

In der ersten Runde finden wir erst mal die Regel und Formalitäten in jeder Gemeinde heraus. Danach planen wir und dann starten wir die Anträge.


Ort / Amt

Wer kümmert sich? Antragsform Antrag an Wen? Antragstellg. ab: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Antrag gestellt:
Gemeinde am Mellensee TheBug 20 Genehmigung
Stadt Baruth/Mark TheBug 44 Maximalzahl pro Ortsteil beachten Genehmigung
Gemeinde Blankenfelde/Mahlow TheBug 50 Angeblich Aufkleber, wurden aber nicht mitgeschickt Genehmigung
Gemeinde Großbeeren TheBug 15.07.2019
Stadt Jüterbog TheBug 15.07.2019
Stadt Luckenwalde TheBug 30 Positionen Siehe Genehmigung Genehmigung
Stadt Ludwigsfelde TheBug 30 Max. 2 Plakate pro Laterne Genehmigung
Gemeinde Niederer Fläming TheBug 15.07.2019
Gemeinde Niedergörsdorf TheBug 30 Genehmigung
Gemeinde Nuthe-Urstromtal TheBug Nach Ortsteil, siehe Genehmigung Genehmigung
Gemeinde Rangsdorf TheBug Genehmigung
Stadt Trebbin TheBug 30 Einige Straßen ausgenommen, siehe Genehmigung Genehmigung
Stadt Zossen TheBug 15.07.2019
Amt Dahme/Mark TheBug max. 100 Positionen Siehe Genehmigung für Aufteilung Genehmigung
Lageplan