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Aufstellungsversammlung/Bundestagswahl/2016

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Twitter-Hashtag: #AVBB16


Aufstellungsversammlungen 2016 für die Bundestagswahl 2017 (#AVBB16)

Die Aufstellungsversammlungen der Piratenpartei Brandenburg zur kommenden Bundestagswahl finden am 5. und 6. November 2016 in Potsdam statt.

Die #AVBB16 wurde kurzfristig abgesagt!

Ausschreibung

Orgatreffen

1. Orgatreffen im Mumble
2. Orgatreffen im Mumble
3. Orgatreffen im Mumble

Inhaltsverzeichnis

Datum und Veranstaltungsort

  • Datum: 5. November 2016 (Samstag) und 6. November 2016 (Sonntag)
  • Ort: Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH, Steinstraße 80/82/84, 14480 Potsdam


Einladungen und Tagesordnungen (insgesamt 11 Veranstaltungen)

Stand: 21.10.2016 (vorläufig)

Aufstellungsversammlung Landesliste

Liebes Mitglied der Piratenpartei,

der Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, lädt Dich herzlich zur Aufstellungsversammlung für die Wahl der Landesliste des Landesverbandes Brandenburg zum 19. Deutschen Bundestag in Potsdam ein.
Die Aufstellungsversammlung findet am 5. November 2016 (Samstag) und 6. November 2016 (Sonntag) statt. Veranstaltungsort ist das Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH, Steinstraße 80/82/84, 14480 Potsdam.

Der Zeitplan gestaltet sich wie folgt:

05.11.2016, 09:00 Uhr - Beginn der Akkreditierung
06.11.2016, 10:30 Uhr - Beginn der Versammlung zur Aufstellung der Landesliste

Vorläufige Tagesordnung:
TOP 1 – Begrüßung, Formalia, Wahl der Versammlungsämter
TOP 2 – Beschluss zur Tagesordnung
TOP 3 – Ggfls. Beschluss einer Geschäftsordnung
TOP 4 – Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
TOP 5 – Vorstellung der Bewerber und ihrer Programme
TOP 6 – Wahl der Landesliste
TOP 7 – Wahl einer Vertrauensperson und ggf. eines Stellvertreters
TOP 8 – Sonstiges
TOP 9 – Schluss der Versammlung zur Aufstellung der Landesliste (ca. 19.30 Uhr) bzw.oder Vertagung auf Sonntag.
Ggfls. Fortsetzung der AV am 06.11.2016

Allgemeine Hinweise:
Es ist geplant, die Aufstellung der Landesliste am Samstag zu beenden. Sollte größerer Zeitbedarf auftreten, wird die Versammlung am Sonntag fortgesetzt. Danach folgen die Aufstellungsversammlungen für die Direktkandidaten.
Möglichst wollen wir auch die Wahlkreise von Potsdam Mittelmark bereits am 5.11.2016 aufstellen, da in PM am 6.11.2016 eine Veranstaltung statt findet.
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung im Bundesland Brandenburg für die Landesliste bzw. im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigt und für die jeweilige Versammlung akkreditiert worden ist. Ein Mitglied kann daher maximal für zwei Versammlungen (Aufstellung zur Landesliste und für seinen Wahlkreis) akkreditiert werden.
Für einen entsprechenden Nachweis der Wahlberechtigung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis mit dem Eintrag der Meldeanschrift ggfls. zuzüglich eine Meldebescheinigung mitzubringen. Wer nur einen Reisepass vorlegen kann, soll eine Meldebescheinigung vorlegen, oder muss eine eidesstattliche Versicherung über seine Wahlberechtigung abgeben.
Für die Folgen einer ungültigen Aufstellungsversammlung wegen unrichtiger Angaben zur Wahlberechtigung haftet der Teilnehmer.
Jeder Deutsche, der am Tag der Bundestagswahl 18 Jahre alt wird und dem das passive Wahlrecht nicht entzogen worden ist, kann aufgestellt werden. Allerdings muss er von einem stimmberechtigten Mitglied der jeweiligen Aufstellungsversammlung vorgeschlagen werden.
Die Kandidaten werden nachdrücklich darum gebeten, eine Wählbarkeitsbescheinigung mitzubringen http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/anlage_16_123.html
Die Bescheinigung ist von der Gemeindebehörde kostenfrei zu erteilen.
Im Falle von größerem Zeitbedarf können sich die Aufstellungsversammlungen zeitlich etwas verlagern.
Die Wahlberechtigten wie auch die Kandidaten sind angehalten, sich selbst durch die Parteimedien aktuell über den Sachstand zu informieren.
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen und stehen gerne für Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

der Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg.
Piratenpartei LV Brandenburg
Landesgeschäftsstelle
Garnstrasse 36
14482 Potsdam
E-Mail: vorstand@piratenbrandenburg.de
Telefon (0331) 6475 8963
Telefax (0331) 6475 8964
Landesvorstand: Telefon (0331) 6475 8965 (AB)

Aufstellungsversammlungen Wahlkreisbewerber

Liebes Mitglied der Piratenpartei,
der Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, lädt Dich - auch im Namen und mit Bevollmächtigung der zuständigen Gliederungen - herzlich zur Aufstellungsversammlung für die Wahl der Direktkandidaten der Piratenpartei Deutschland für die nachstehenden Wahlkreise (Kreiswahlvorschläge) zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag in Potsdam ein. Die Aufstellungsversammlung findet am 6. November 2016 (Sonntag).
Der Beginn ist der jeweiligen Tagesordnung zu entnehmen. Da die Veranstaltungen nacheinander stattfinden, kann es zu Verzögerungen im Zeitplan kommen.
Veranstaltungsort ist das Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH, Steinstraße 80/82/84, 14480 Potsdam.

Ablaufplan:
06.11.2016, 09:00 Uhr - Beginn der Akkreditierung
06.11.2016, 09:30 Uhr - Beginn der Versammlungen zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers für den Wahlkreis (WK) 59, gefolgt von den Versammlungen zum WK 58, WK 57 und WK 56
Jeweilige Tagesordnung:
TOP 1 – Begrüßung, Formalia, Wahl der Versammlungsämter
TOP 2 – Beschluss zur Tagesordnung
TOP 3 – Ggfls. Beschluss einer Geschäftsordnung
TOP 4 – Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
TOP 5 – Vorstellung der Bewerber und ihrer Programme
TOP 6 – Wahl des Wahlkreisbewerbers
TOP 7 – Wahl einer Vertrauensperson und ggf. eines Stellvertreters
TOP 8 – Sonstiges
TOP 9 – Schluss der Versammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers

06.11.2016, 13:30 Uhr - Beginn der Versammlungen zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers für den Wahlkreis (WK) 60, gefolgt von den Versammlungen zum WK 61 und WK 62.
Jeweilige Tagesordnung:
TOP 1 – Begrüßung, Formalia, Wahl der Versammlungsämter
TOP 2 – Beschluss zur Tagesordnung
TOP 3 – Ggfls. Beschluss einer Geschäftsordnung
TOP 4 – Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
TOP 5 – Vorstellung der Bewerber und ihrer Programme
TOP 6 – Wahl des Wahlkreisbewerbers
TOP 7 – Wahl einer Vertrauensperson und ggf. eines Stellvertreters
TOP 8 – Sonstiges
TOP 9 – Schluss der Versammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers

06.11.2016, 16:30 Uhr - Beginn der Versammlungen zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers für den Wahlkreis (WK) 63, gefolgt von den Versammlungen zum WK 64 und WK 65.
Jeweilige Tagesordnung:
TOP 1 – Begrüßung, Formalia, Wahl der Versammlungsämter
TOP 2 – Beschluss zur Tagesordnung
TOP 3 – Ggfls. Beschluss einer Geschäftsordnung
TOP 4 – Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
TOP 5 – Vorstellung der Bewerber und ihrer Programme
TOP 6 – Wahl des Wahlkreisbewerbers
TOP 7 – Wahl einer Vertrauensperson und ggf. eines Stellvertreters
TOP 8 – Sonstiges
TOP 9 – Schluss der Versammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers
Voraussichtliches Ende der Aufstellungsversammlung ca. 20.00 Uhr.

Allgemeine Hinweise:
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung im Bundesland Brandenburg für die Landesliste bzw. im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigt und für die jeweilige Versammlung akkreditiert worden ist. Ein Mitglied kann daher maximal für zwei Versammlungen (Aufstellung zur Landesliste und für seinen Wahlkreis) akkreditiert werden.
Für einen entsprechenden Nachweis der Wahlberechtigung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis mit dem Eintrag der Meldeanschrift ggfls. zuzüglich eine Meldebescheinigung mitzubringen. Wer nur einen Reisepass vorlegen kann, soll eine Meldebescheinigung vorlegen, oder muss eine eidesstattliche Versicherung über seine Wahlberechtigung abgeben.
Für die Folgen einer ungültigen Aufstellungsversammlung wegen unrichtiger Angaben zur Wahlberechtigung haftet der Teilnehmer.
Jeder Deutsche, der am Tag der Bundestagswahl 18 Jahre alt wird und dem das passive Wahlrecht nicht entzogen worden ist, kann aufgestellt werden. Allerdings muss er von einem stimmberechtigten Mitglied der jeweiligen Aufstellungsversammlung vorgeschlagen werden.
Die Kandidaten werden nachdrücklich darum gebeten, eine Wählbarkeitsbescheinigung mitzubringen http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/anlage_16_123.html Die Bescheinigung ist von der Gemeindebehörde kostenfrei zu erteilen.
Im Falle von größerem Zeitbedarf können sich die Aufstellungsversammlungen für die Direktkandidaten zeitlich etwas verlagern. Die Wahlberechtigten wie auch die Kandidaten sind angehalten, sich selbst durch die Parteimedien aktuell über den Sachstand zu informieren.
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen und stehen gerne für Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

der Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg.
Piratenpartei LV Brandenburg
Landesgeschäftsstelle
Garnstrasse 36
14482 Potsdam
E-Mail: vorstand@piratenbrandenburg.de
Telefon (0331) 6475 8963
Telefax (0331) 6475 8964
Landesvorstand: Telefon (0331) 6475 8965 (AB)


Kandidaten

Versammlungsämter & Orga

Versammlungsämter

Versammlungsleiter

Versammlungsleitung (Helfer)

Protokollführer

Wahlleiter

Wahlhelfer

Vorlagen für die Wahlleitung/Wahlhelfer


Orga

Techniker / Netzwerk, Audio, Stream

Antragsbüro


Presse

Content-Team

Akkreditierung

Lotsen

Photos

Stimmkarten, Stimmzettel, Wahlurnen

Galerie

Mitsegeln (Fahrgemeinschaften)

Fahrgemeinschaften

Übernachtung

Aufstellungsversammlung/Bundestagswahl/2016/Übernachtung

Teilnehmer

Nr. Wahlkreis Gebiet Nr. Wahlkreis Gebiet
Brandenburg
56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I Landkreis Prignitz, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, vom Landkreis Havelland die Ämter Friesack und Rhinow 57 Uckermark – Barnim I Landkreis Uckermark, Landkreis Barnim (nördl. Teil)
58 Oberhavel – Havelland II Landkreis Oberhavel, Landkreis Havelland (östl. Teil) 59 Märkisch-Oderland – Barnim II Landkreis Märkisch-Oderland, Landkreis Barnim (südl. Teil)
60 Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I Brandenburg an der Havel, Landkreis Potsdam-Mittelmark (südl. Teil), Landkreis Havelland (südwestl. Teil), vom Landkreis Teltow-Fläming die Gemeinden Jüterbog und Niedergörsdorf 61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II Potsdam, Landkreis Potsdam-Mittelmark (nordöstl. Teil), Landkreis Teltow-Fläming (nördl. Teil)
62 Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Teltow-Fläming (südl. Teil), vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Gemeinde Lübbenau/Spreewald 63 Frankfurt (Oder) – Oder-Spree Frankfurt (Oder), Landkreis Oder-Spree
64 Cottbus – Spree-Neiße Cottbus, Landkreis Spree-Neiße 65 Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz ohne Lübbenau/Spreewald
Einfach # ~~~~ eingeben

Aufstellungsversammlung "Landesliste" (NUR Stimmberechtigte!)

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 56" (NUR Stimmberechtigte!)

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 57" (NUR Stimmberechtigte!)

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 58" (NUR Stimmberechtigte!)

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 59" (NUR Stimmberechtigte!)

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 60" (NUR Stimmberechtigte!)

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 61" (NUR Stimmberechtigte!)

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 62" (NUR Stimmberechtigte!)

--TheBug (Diskussion)

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 63" (NUR Stimmberechtigte!)

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 64" (NUR Stimmberechtigte!)

Aufstellungsversammlung "Wahlkreis 65" (NUR Stimmberechtigte!)

Hinweise (Bundeswahlgesetz):

  • § 15 Wählbarkeit
(1) Wählbar ist, wer am Wahltage
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
(2) Nicht wählbar ist,
1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
  • § 21 Aufstellung von Parteibewerbern
(1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.
...
Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei.
...
(3) Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt.

Geschäftsordnung

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