Dahme-Oder-Spree/Treffen/2019-02-07
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Einladung 57. ReVoSi
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Protokoll
- Einladung zu 57. Vorstandssitzung des RV Dahme-Oder-Spree der Piratenpartei Deutschland
- Ort: mumble.piratenbrandenburg.de
- Datum: 07.02.2019
- Beginn: 20:00 Uhr
- Ende: xxxx Uhr
- Teilnehmer: K.P.FfO
Teilnehmer: AndyausLOS Teilnehmer: SK Teilnehmer: MIB Teilnehmer: FrankB ab 21:06
- Entschuldigt: xxxx
- Gäste: xxxx
- Tagesordnung:
- pad: https://pad.piratenbrandenburg.de/mypads/?/mypads/group/revosi-dos-l0jczyi/pad/view/070219-ud2pzvd
- TOP 1 - Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
- TOP 2 - Wahl des Versammlungsleiters AndyausLOS
- TOP 3 - Wahl des Protokollführers gemeinsam
- TOP 4 - Feststellung der satzungsgemäßen Einladung ja
- TOP 5 - Feststellung der Beschlussfähigkeit beschlußfähig
- TOP 6 - Beschluss der Tagesordnung angenommen
- TOP 7 - Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung wird verschoben
- TOP 8 - Beschluss über die Zulassung von Gästen angenommen
- TOP 9.1 - Beschluss über die Zulassung von Audioaufnahmen ja
- TOP 9.2 - Beschluss über die Zulassung von Videoaufnahmen entfällt
- TOP 10.1 - Bericht Vorstand
- TOP 10.2 - Mitgliederzahlen des Regionalverbandes
https://wiki.piratenbrandenburg.de/Dahme-Oder-Spree/Vorstand/Mitglieder#Zahlen
- TOP 10.3 - Finanzen des Regionalverbandes
Konto: 2091,91 Handkasse: wird nicht gefürt Wird demnöchst Aktualiesiert und die Fehlenden Buchungen nachgetragen: https://wiki.piratenbrandenburg.de/Dahme-Oder-Spree/Vorstand/Finanzen/Konto#2019
Die Hirschluchrechnungen sind seit 14.1. endlich beim Schatzmeister angekommen, leider reicht das eingesammelte Geld für die Übernachtungen nicht, eine Klärung mit den Beauftragten für die Veranstalltung was mit einer ggf geleisteten Anzahlung ist blieb erfolglos. Die Rechnungen sind bezahlt, leider mit mehr Belastung für den RV-DOS als geplant. Um Spenden an den RV DOS ohne Angabe des Verwendungszwecks wird gebeten.
- TOP 11 - Anfragen an den Vorstand keine
- TOP 12 - Anträge an den Vorstand keine
- TOP 13 - Beschlüsse des Regionalvorstandes ggf.siehe TOP 17
- TOP 13.1 - Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen entfällt
- TOP 13.2 - Behandlung von Beschlussvorlagen entfällt
- TOP 14 - weitere Berichte
- TOP 14.1 - Berichte der Mandatsträger nein
- TOP 14.2 - Berichte Pressearbeit
<https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/frankfurt-oder/artikel9/dg/0/1/1707949/> GEKAS Gastbeitrag zum Pariteegesetz
- TOP 14.3 - Berichte aus der Bundesebene
BPT 19.1 in Nürnberg vom 16.-17.3.19
Europaliste hat sich geändert. Listenplatz 2 Gilles verzichtet. Alle anderen rücken nach. https://www.piratenpartei.de/2019/02/06/der-bundesvorstand-informiert-2/
AG Drogen- und Suchtpolitik: WHO hat CBD haltige Produkte als Naturprodukte zur Gesundheit und nicht als Drogen eingestuft. Jetzt dürfte der Anbau von THC armen Canabissorten in kürze nicht mehr verboten sein. Eine Ergänzung zum EU Wahlprogramm wird erarbeitet.
- TOP 14.4 - Berichte aus dem Landesverband
siehe Protokolle LAVO https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Protokolle/2019-02-06 Aufruf Landesparteitag 2 tägig
- TOP 15 - Nächste Wahltermine sind bekannt
- TOP 16 - Termine siehe letzte Sitzung
- TOP 17 - Sonstiges
Überlegungen zur Rechtmässigkeit der AV im Dezember in Eisenhüttenstadt
Satzung RV DOS
§10 Wahlen Sie( gemeint ist hier die HV) richtet unter Beachtung der einschlägigen Gesetze die Aufstellungsversammlungen von Wahlkreisbewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen aus, sofern durch den Landesvorstand keine gemeinsame Landesversammlung gemäß § 25 Absatz 5 der Landessatzung durchgeführt wird. Es gelten also nur die einschlägigen Gesetze. § 16 Inkrafttreten (2) Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.
Die Landessatzung findet demnach nicht autmatisch eine Anwendung, nur bei Undurchführbarkeit.
Was sind nun einschlägige Gesetzte für eine AV?
Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG)
§ 33 Bestimmung der Bewerber
5) Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden.
Per email wurden am 10.11.18. alle Mitglieder zur HV und AV eingeladen. Frist zur HV 5 Wochen also 3 Tagefrist eingehalten. Diejenigen, welche keine email angegeben hatten wurden zeitgleich per Brief angeschrieben. Es betraf 12 Mitglieder. Die drei schwebenden Mitglieder wurden nicht benachrichtigt, da eine Mitgliedschaft erst mit der erstmaligen Beitragszahlung eintritt. eingeladen Bundesatzung § 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (2) Satz 4 Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.
Nach Auskunft des Landesschatzmeisters haben wir in DOS keine Mitglieder, welche in anderen Verbänden geführt werden. Demnach wurde auch hier niemand vergessen einzuladen.
Folglich wurden alle Mitglieder einzeln und schriftlich fristgemäß zur AV am 2.12.18 eingeladen. Hierbei ist es unerheblich ob die öffentliche Einladung auf der Seite des LV nicht oder zu spät eingestellt wurde.
Den Anforderungen der Satzung i.V. mit den einschlägigen Gesetzen wurde entsprochen. Zur AV wurde satzungsgemäß eingeladen. Nach Auffassung des Vorstandes wurden alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen.
Vorstandsbeschluss ?? entfällt
2. Anfrage des Landesschatzmeisters zu überquellenden emailpostfächern. Frank wird sich kümmern, bzw. hat diese schon getan. Bislang ohne Erfolg.
- TOP 18 - Schließen der Versammlung 22.18 Uhr