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Südbrandenburg/Beschluss/2012-007

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Thema: Änderung GO
Name: Mattiscb
Datum: 19.04.2012
Status: angenommen

Thema: Änderung GO

Der Regionalvorstand möge beschließen die aktuelle GO des Vorstandes wie folgt zu ändern:

Alte Fassung:
Art 5 Absatz (4)
"Die Aufnahme von neuen Mitgliedern benötigt keinen gesonderten Beschluss des Vorstandes. Der Kassenwart teilt den restlichen Mitglieder des Vorstandes unverzüglich den Namen des potentiellen Neumitgliedes mit. Der Vorstand hat dann ein 72-stündiges Vetorecht und muss eine ablehnende Entscheidung dem/der AntragstellerIn gegenüber schriftlich begründen. In diesem Fall gilt die einfache Mehrheit. Wird das Vetorecht nicht in Anspruch genommen, bestätigt der Kassenwart die Aufnahme des Mitgliedes unverzüglich beim Landesschatzmeister."

Neue Fassung:
"Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragtes Vorstandsmitglied teilt den restlichen Mitglieder des Vorstandes unverzüglich den Namen des potentiellen Neumitgliedes mit. Der Vorstand hat dann ein 72 Stunden Zeitfenster für die Entscheidung. Die Vorstandsmitglieder sind angehalten, kurzfristig ihr Votum kundzugeben. Erfolgt von einem Vorstandsmitglied keine Rückmeldung in den 72 Stunden, gilt das als Stimmenthaltung. Mit einfacher Mehrheit ist das Mitglied aufgenommen. Eine ablehnende Entscheidung ist gegenüber dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Der Vorsitzende oder das von ihm beauftragte Vorstandsmitglied meldet die Entscheidung unverzüglich dem Landesvorstand bzw. dessen Beauftragten für die Mitgliederverwaltung."

Begründung

Aufgrund aktueller Diskussionen folgt hiermit die rechtliche Absicherung.

Anmerkung

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

Abstimmung

Abstimmung: Südbrandenburg/Beschluss/2012-007
Dafür: Mattiscb, Marcel, Sgt Pepper, Distillier, Nino R.
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: Der Umlaufbeschluss wurde bei fünf abgegebenen Stimmen (fünf Stimmen dafür, null Stimmen dagegen, null Enthaltungen) angenommen.