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Satzung/Landessatzung

1.571 Bytes hinzugefügt, 21:51, 20. Jun. 2015
Änderungen vom LPT 2015.1 eingebaut, betrifft § 5 (6)
:(5) <sup>1</sup>Die Mitgliederversammlungen treten mindestens einmal jährlich zusammen. <sup>2</sup>Die Untergliederungen des Landesverbandes regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzung.
 
:(6) 1Mitglieder, welche in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wohnen, für die nach Auflösung der Untergliederung kein Stadt, Kreis oder Regionalverband mehr existiert, können sich in einem Virtuellen Kreisverband (vKV) organisieren. Das Gebiet des vKV entspricht dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
: 2Ein vKV ist keine Gliederung im Sinne des Parteiengesetzes. Die Geschäfte für das betreffende Gebiet werden formal weiterhin vom Landesvorstand geführt.
: 3Die Bildung eines vKV erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung der im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. Die Mitglieder bekunden auf der Mitgliederversammlung per Mehrheitsentscheid, einen vKV gründen zu wollen, und können Piraten für folgende Beauftragungen wählen:
:: - Orgapirat des vKV, verantwortlich für die Organisation innerhalb des vKV
:: - Pressepirat des vKV, verantwortlich für die Kontakte zur örtlichen Presse
:: - Verwaltungspirat des vKV, verantwortlich für die Betreuung der Mitglieder (Recht auf Einblick in die Mitgliedsdaten des vKV) und Beantragung der Gelder beim Landesverband.
: Ein Pirat kann dabei bis zu zwei der vorgenannten Beauftragungen auf sich vereinigen.
: 4Die von der Mitgliederversammlung bestimmten Piraten werden vom Landesvorstand entsprechend der Wahl beauftragt. Sie nehmen diese Funktion so lange wahr, bis der Landesvorstand die Beauftragung widerruft, sie die Beauftragung zurückgeben, die Mitglieder des vKV einen anderen Piraten wählen oder ein tatsächlicher Kreisverband gegründet wird.
=== § 6 Ordnungsmaßnahmen ===

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