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{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Onlineparteitag
|jahreszahl=2017.1
|autor=Holger-DOS
|antragstyp=Wahlprogrammantrag
|titel=Gesetzgebung nur durch die Legislative
|zusammenfassung=Entscheidungen im Bundesrat bedürfen der Entscheidung des Landtages
|text=Der Parteitag möge beschließen, an geeigneter Stelle das Landeswahlprogramm wie folgt zu ergänzen:
Gesetzgebung nur durch die Legislative
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für verbindliche Abstimmungen im Landtag über Zustimmungsgesetze des Bundes ein. Die Bundesratsmitglieder des Landes Brandenburg sind an das Abstimmungsergebnis des Landtages im Bundesrat zu binden.
|begruendung=Das Grundgesetz sieht scheinbar die Gesetzgebungskompetenz teilweise bei der Executive (den Landesregierungen, § 51 GG).
Es verbietet jedoch nicht, daß die Länder ihrerseits die Gesetzgebungskompetenz in den Händen der Legislative belassen.
Es bestimmt lediglich, daß die Bundesratsmitglieder Mitglieder der Landesregierungen zu sein haben.
Bisher wurden die Abstimmungen eines Landes nur zwischen den einzelnen Koalitionsparteien der jeweiligen Landesregierung ausgemacht.
Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Demokratie und Gewaltentrennung.
Statt einem Parteiwillen ist bei der Gesetzgebung der Volkswillen maßgebend.
Dieser wird in einer parlamentarischen Demokratie eben nicht durch die Regierung, sondern das Parlament -den Landtag- ausgedrückt.
|prüficon=1
|urltype=Onlineparteitag/OPT/2017.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Holger-DOS
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
Dein Argument?
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Onlineparteitag
|jahreszahl=2017.1
|autor=Holger-DOS
|antragstyp=Wahlprogrammantrag
|titel=Gesetzgebung nur durch die Legislative
|zusammenfassung=Entscheidungen im Bundesrat bedürfen der Entscheidung des Landtages
|text=Der Parteitag möge beschließen, an geeigneter Stelle das Landeswahlprogramm wie folgt zu ergänzen:
Gesetzgebung nur durch die Legislative
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für verbindliche Abstimmungen im Landtag über Zustimmungsgesetze des Bundes ein. Die Bundesratsmitglieder des Landes Brandenburg sind an das Abstimmungsergebnis des Landtages im Bundesrat zu binden.
|begruendung=Das Grundgesetz sieht scheinbar die Gesetzgebungskompetenz teilweise bei der Executive (den Landesregierungen, § 51 GG).
Es verbietet jedoch nicht, daß die Länder ihrerseits die Gesetzgebungskompetenz in den Händen der Legislative belassen.
Es bestimmt lediglich, daß die Bundesratsmitglieder Mitglieder der Landesregierungen zu sein haben.
Bisher wurden die Abstimmungen eines Landes nur zwischen den einzelnen Koalitionsparteien der jeweiligen Landesregierung ausgemacht.
Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Demokratie und Gewaltentrennung.
Statt einem Parteiwillen ist bei der Gesetzgebung der Volkswillen maßgebend.
Dieser wird in einer parlamentarischen Demokratie eben nicht durch die Regierung, sondern das Parlament -den Landtag- ausgedrückt.
|prüficon=1
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|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Holger-DOS
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
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# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
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