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|text=Der Parteitag möge beschließen, an geeigneter Stelle das Landeswahlprogramm wie folgt zu ergänzen:
'''Gesetzgebung nur durch die Legislative'''<br />Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für verbindliche Abstimmungen im Landtag über Zustimmungsgesetze des Bundes ein. <br />Die Bundesratsmitglieder des Landes Brandenburg sind an das Abstimmungsergebnis des Landtages im Bundesrat zu binden.<br /> |begruendung=Das Grundgesetz sieht scheinbar die Gesetzgebungskompetenz teilweise bei der Executive (den Landesregierungen, § 51 GG). <br />Es verbietet jedoch nicht, daß die Länder ihrerseits die Gesetzgebungskompetenz in den Händen der Legislative belassen. <br />Es bestimmt lediglich, daß die Bundesratsmitglieder Mitglieder der Landesregierungen zu sein haben. <br />Bisher wurden die Abstimmungen eines Landes nur zwischen den einzelnen Koalitionsparteien der jeweiligen Landesregierung ausgemacht. <br />Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Demokratie und Gewaltentrennung. <br />Statt einem Parteiwillen ist bei der Gesetzgebung der Volkswillen maßgebend.<br />Dieser wird in einer parlamentarischen Demokratie eben nicht durch die Regierung, sondern das Parlament -den Landtag- ausgedrückt.<br />Wie parteipolitische Kungelei sich auf Abstimmungsverhalten im Bundesrat auswirken kann, hat Brandenburg beim Zuwanderungsgesetz 2002 eindrucksvoll demonstriert (siehe hierzu z.B. [https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/12/fs20021218_2bvf000102.html Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.12.2002]).<br /> 
|prüficon=1
|urltype=Onlineparteitag/OPT/2017.1
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