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Bearbeitungen
Änderungen
→laufende Verfahren
[[Media:Schiedsgericht 17-1-anonym.pdf|Beschluß 11.04.17]]
| eröffnet <br />
ans BSG abgegebenübergegeben| Anrufung OnlineparteitagDer Antragsteller hat das LSG wegen des Online-Parteitages 2017.1 angerufen. Er bemängelt die Akkreditierung, die Abstimmungsart und -ergebnisse, die Vertraulichkeit der Abstimmung und beantragt die Feststellung, daß die Abstimmungsergebnisse ungültig sind.<br />Es wurden durch das LSG von Amts wegen 2 Richter auf Grund § 5 Abs. 1 Nr. 4, 1 SGO und 1 Richter § 5 Abs. 1 Nr. 4, 1 und Nr. 7 SGO wegen Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen. Das Verfahren wurde dem BSG zwecks Verweisung an ein LSG am 11.04.2017 zugeleitet. | noch nicht bestimmt
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