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Bearbeitungen
Änderungen
K
→laufende Verfahren
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| LSG Bbg 17/1
<br /><br />[[Media:Schiedsgericht 17-1-anonym.pdf|Beschluß Beschluss vom 11.04.17]]<br /><br /><br /><br /><br />[[Medium:PP 100276262 Beschluss anonym.pdf|Beschluss vom 27.04.17]]| eröffnet <br /><br /><br /><br />ans BSG übergegeben<br /><br /><br /><br /><br />zurückverwiesen
| Der Antragsteller hat das LSG wegen des Online-Parteitages 2017.1 angerufen. Er bemängelt die Akkreditierung, die Abstimmungsart und -ergebnisse, die Vertraulichkeit der Abstimmung und beantragt die Feststellung, daß die Abstimmungsergebnisse ungültig sind.<br />
Es wurden durch das LSG von Amts wegen 2 Richter auf Grund § 5 Abs. 1 Nr. 4, 1 SGO und 1 Richter § 5 Abs. 1 Nr. 4, 1 und Nr. 7 SGO wegen Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen. Das Verfahren wurde dem BSG zwecks Verweisung an ein LSG am 11.04.2017 zugeleitet. <br /><br />Das BSG hat das Verfahren an das LSG Brandenburg zurückverwiesen und es für handlungsfähig erklärt.Lediglich ein Richter ist als befangen auszuschließen.
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