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Änderungen

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Satzung/Landessatzung

24 Bytes entfernt, 10:42, 14. Mai 2017
Änderungen vom LPT 2017.1 eingebaut, betrifft § 9 (3)
= Aktuelle Version =
Die aktuell gültige Landessatzung der Piratenpartei Brandenburg wurde auf dem LPT 2011.1 am 05. Februar 2011 beschlossen.<br />
Zuletzt geändert am 1913. November 2016 Mai 2017 auf dem LPT 20162017.3 1 in FürstenwaldeOranienburg.
==PDF-Versionen==
:(2) <sup>1</sup>Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist auf bis zu zwei Wochen verkürzt werden. <sup>2</sup>Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden. <sup>3</sup>Die Einladungsfrist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. <sup>4</sup>Der so einberufene Landesparteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen.
:(3) <sup>1</sup>Die Einladung erfolgt in Textform oder durch Veröffentlichung auf der Website <nowiki>http://www.piratenbrandenburg.de</nowiki>offiziellen Webseite des Landesverbandes. <sup>2</sup>Sofern die Einladung weder in Textform noch auf der Website rechtzeitig erfolgen kann, erfolgt die Einladung durch den Bundesanzeiger. <sup>3</sup>Verzichtet das Mitglied grundsätzlich auf eine Einladung in Textform, so bedarf es einer solchen nicht.
:(4) <sup>1</sup>Spätestens 7 Tage vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller, gegebenenfalls nach § 15 Absatz 2 ergänzter, Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes Brandenburg zu veröffentlichen. <sup>2</sup>Auf genauere Beschreibungen, Anträge und Entwürfe wird direkt verlinkt. <sup>3</sup>Die verlinkten Unterseiten müssen sich auf den offiziellen Web- oder Wikiseiten des Landesverbandes Brandenburg befinden und erhalten eine geeignete Kennzeichnung. <sup>4</sup>Werden im Wiki Kandidatenlisten aufgestellt, so sollen sie direkt auf die Seite der vorläufigen Tagesordnung bzw. die passende Unterseite verlinkt werden.

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