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Vorstand/Anfragen/Nr-00214

Keine Änderung der Größe, 01:39, 7. Mär. 2019
Antwort
Antwort:
Ein Problem kann sich erst ab dem 1.4.2019 ergeben, da erst bei einem Beitragsrückstand von drei Monaten ein Verlust der Stimmberechtigung eintritt. Wir gehen davon aus, dass spätestens bis da hin kein Beitragsrücjstand Beitragsrückstand im Vorstand bestehen wird.
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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