1.135
Bearbeitungen
Änderungen
→Organe des Landesverbandes Brandenburg: Wahlordnung als Organ entfernt
# Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der jeweils zuständigen Gliederung, in der für ein weiteres Amt kandidiert wird, dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.
# Mitglieder des Schiedsgerichtes dürfen keine Vorstandsposten inne haben.
==== Landesvorstand ====