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Archiv/AG Satzung

89 Bytes entfernt, 17:31, 8. Jul. 2009
Organe des Landesverbandes Brandenburg: Wahlordnung als Organ entfernt
# Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der jeweils zuständigen Gliederung, in der für ein weiteres Amt kandidiert wird, dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.
# Mitglieder des Schiedsgerichtes dürfen keine Vorstandsposten inne haben.
# Die Wahlordnung ist Teil der Satzung. ['''Woanders hin! Wahlordnung ist kein Organ''']
==== Landesvorstand ====
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