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Archiv/AG Satzung

102 Bytes entfernt, 18:47, 9. Jul. 2009
Landesvorstand
==== Landesvorstand ====
# Dem Landesvorstand gehören mindestens drei, vom Landesparteitag direkt gewählte, brandenburgische Piraten an, darunter ein Landesvorsitzender und der Landesschatzmeister.# Weiterhin wird der Landesvorstand um Vertretern von Kreisverbandvorständen erweitert, sofern Kreisverbände existieren. Die Kreisvertreter werden vom Kreisverbandrat, sofern existent, in geheimer Wahl gewählt. Die Anzahl der Kreisvertreter Kreisverbandvertreter darf nicht höher sein, als 1/5 der vom Landesparteitag direkt gewählten Vorstandsposten.# Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorganeund ist an diese Gebunden.
# Die direkt gewählten Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Grundlage der Wahl stellt die Wahlordnung dar.
# Jeder Brandenburger brandenburger Pirat hat das Recht als Gast an Vorstandssitzungen teilzunehmen. Weitere Gäste können vom Vorstand zugelassen werden. Nichtzulassung von weiteren Gästen muss Begründet werden.
# Der Landesvorstand hat über die Vorstandssitzungen und die dabei getroffenen Beschlüsse ein Protokoll zu verfassen und zu veröffentlichen.
# Auf Antrag eines Zehntels der Brandenburger Piraten oder durch Beschluss des Kreisverbandrates kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert werden. Dabei werden die geforderten Fragestellungen behandelt.
# Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages.
# Der Landesvorstand gibt sich innerhalb der ersten zwei Sitzungen eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:
## Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
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