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→Der Landesparteitag
# Der Landesparteitag tagt mindestens einmal im Geschäftsjahr. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Brandenburger Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens 2 Wochen vorher ein. Soweit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend kann diese Einladung auch in elektronischer Form erfolgen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 5 Tage vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
# Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Brandenburger PIRATEN anwesend sind.
# Der Landesparteitag kann durch Beschluss Gäste zulassen. Ein Stimmenrecht haben Gäste nicht.
# Das Einreichen von Satzungsänderungsanträgen ist auch auf dem Landesparteitag zulässig.
# Der Landesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.