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Archiv/AG Satzung

2.133 Bytes hinzugefügt, 00:42, 19. Jul. 2009
Kreisverbandrat
==== Kreisverbandrat ====
# Für Der Kreisverbandrat ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Er erörtert die politische Entwicklung und beschließt die Richtlinien für die politische Arbeit des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Ferner berät er den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information und die Koordination zwischen den Kreisverbandrat müssen Kreisverbänden, dem Landesvorstand und der Landtagsfraktion. Zur Gründung des Kreisverbandrats sind mindestens zwei Kreisverbände existierenerforderlich.# Dem Kreisverbandrat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: a) Je ein Pirat und pro 40 Mitglieder eines Kreisverbandes je einen weiteren Piraten der Kreisverbände. Diese sind von der Mitgliederversammlung eines jeden Kreisverbandes in der Regel für ein Jahr zu wählen, b) die/den 1. Vorsitzende/n der Kreisverbände, c) die Mitglieder des Landesvorstandes, d) ein Mitglied des Bundesvorstandes aus Brandenburg, e) ein Mitglied der Bundestagsfraktion aus jedem Kreisverband zwei Vorstandsmitglieder anBrandenburg, f) ein Mitglied der Landtagsfraktion Brandenburg.# Der Kreisverbandrat wählt einen Ratssprecherund gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Ratssprecher ist der zentrale Ansprechpartner des KreisverbandratesKreisverbandrats.# Der Kreisverbandrat gibt sich so schnell wie möglich eine Geschäftsordnungtagt mindestens vierteljährlich, mit Ausnahme der Quartale, in denen ein Landesparteitag stattfindet. Diese ist solange gültig bis sie geändert Er wird vom Landesvorstand mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Soweit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend kann diese Einladung auch in elektronischer Form erfolgen. Zu einer weiteren Sitzung tritt der Kreisverbandrat zusammen, wenn ein Zehntel seiner Mitglieder oder es weniger als zwei der Landesvorstand dies verlangen. Der Kreisverbandrat tagt parteiöffentlich. Er kann anwesenden Nichtmitgliedern des Kreisverbandrats Rederecht gewähren.# Der Kreisverbandrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.# Alle Anträge müssen 7 Tage vor der Versammlung des Kreisverbandrat beim Landesverband schriftlich eingegangen sein. Später gestellte Anträge können nur mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten behandelt werden. Dies gilt nicht für Änderungsanträge. Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreisverbände gibt, die Organe des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die Landtagsfraktion, das Landesschiedsgericht, die Mitglieder des Kreisverbandrates, sowie 5 Piraten des Landesverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung und Änderungsanträge zu zugelassenen Anträgen können von allen Piraten des Landesverbandes gestellt werden.
==== Der Landesparteitag ====
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