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Bearbeitungen
Änderungen
→Satzungs- und Programmänderung
=== SatzungsSatzungsbestandteile und - und Programmänderung änderungen ===# Änderungen Teil dieser Satzung sind im Sinne des Parteiengesetzes die Beitrags- und Kassenordnung und die Schiedsgerichtsordnung; darüber hinaus die Datenschutzordnung und die Bestimmungen zur Durchführung einer Urabstimmung in ihrer jeweils gültigen Fassung.# Diese Satzung kann vom Landesparteitag mit Zweidrittelmehrheit der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag gültigen Stimmen oder durch Urabstimmung mit einer absoluten der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagenan der Urabstimmung beteiligen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens die Hälfte . Änderungen der stimmberechtigten brandenburgischen PIRATEN sich Satzung sind nur bei eingehaltenen Antragsfristen gem. 1.2.7.3 Abs. 3 und nicht bei Versammlungen mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklärenverkürzter Ladungsfrist möglich.# Die Regelungen aus Absatz 1 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms Parteiprogramms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Brandenburg.# Im Übrigen gelten die Regelungen der Bundessatzung
=== Auflösung und Verschmelzung ===