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Änderungen
→Satzungsbestandteile und -änderungen
=== Satzungsbestandteile und -änderungen ===
# Teil dieser Satzung sind im Sinne des Parteiengesetzes die Beitrags- und Kassenordnung und die Schiedsgerichtsordnung; darüber hinaus die Datenschutzordnung und die Bestimmungen zur Durchführung einer Urabstimmung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
# Diese Satzung kann vom Landesparteitag mit Zweidrittelmehrheit der gültigen Stimmen oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder Piraten des Landesverbandes an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden. Änderungen der Satzung sind nur bei eingehaltenen Antragsfristen gem. 1.2.7.3 Abs. 3 und nicht bei Versammlungen mit verkürzter Ladungsfrist möglich.
# Die Regelungen aus Absatz 2 gelten ebenso für eine Änderung des Parteiprogramms der Piratenpartei Deutschland Landesverband Brandenburg.