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Archiv/AG Satzung

1 Byte hinzugefügt, 02:26, 19. Jul. 2009
Gliederung
# Organe der Gliederungen sind die Mitgliederversammlung und der aus mindestens drei Mitgliedern bestehende Vorstand; darunter mindestens ein/e Schatzmeister/in
# Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie wählt den Vorstand und entscheidet über die betreffende Satzung.
# Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes wählt auf die Dauer von einem Jahre die Vertreter für den KreisverbanratKreisverbandrat.
# Die Kreis- und Ortsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen. Auf Landesebene können Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) gebildet werden. Das Nähere regelt ein Statut.
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