415
Bearbeitungen
Änderungen
→Gliederung
=== Gliederung ===
# Der Landesverband gliedert sich in und Kreis- und Ortsverbände.
# Die Kreisverbände werden vom Landesvorstand nach Größe und Zweckmäßigkeit festgelegt.
# Organe der Gliederungen sind die Mitgliederversammlung und der aus mindestens drei Mitgliedern bestehende Vorstand; darunter mindestens ein/e Schatzmeister/in