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Archiv/AG Satzung

4 Bytes entfernt, 02:27, 19. Jul. 2009
Gliederung
=== Gliederung ===
# Der Landesverband gliedert sich in und Kreis- und Ortsverbände.
# Die Kreisverbände werden vom Landesvorstand nach Größe und Zweckmäßigkeit festgelegt.
# Organe der Gliederungen sind die Mitgliederversammlung und der aus mindestens drei Mitgliedern bestehende Vorstand; darunter mindestens ein/e Schatzmeister/in
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