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Archiv/AG Satzung

7 Bytes entfernt, 02:29, 19. Jul. 2009
Gliederung
# Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie wählt den Vorstand und entscheidet über die betreffende Satzung.
# Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes wählt auf die Dauer von einem Jahr die Vertreter für den Kreisverbandrat.
# Die Kreis- und Ortsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen. Auf Landesebene können Landesarbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaften (LAGAG) gebildet werden. Das Nähere regelt ein Statut.
=== Ordnungsmaßnahmen ===
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