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Archiv/AG Satzung

4 Bytes entfernt, 13:15, 19. Jul. 2009
Kreisverbandrat
# Dem Kreisverbandrat gehören beratend als nicht stimmberechtigte Mitglieder an: a) ein Mitglied des Bundesvorstandes aus Brandenburg, b) ein Mitglied der Bundestagsfraktion aus Brandenburg, c) ein Mitglied der Landtagsfraktion Brandenburg.
# Der Kreisverbandrat wählt einen Ratssprecher und gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Ratssprecher ist der zentrale Ansprechpartner des Kreisverbandrats.
# Die/der 1. Vorsitzende/n der Kreisverbände und die Mitglieder des Landesvorstandes dürfen zusammen nur bis zu einem Fünftel der Gesamtzahl der Versammlungsmitglieder mit Stimmrecht ausgestattet sein. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
# Der Kreisverbandrat tagt mindestens vierteljährlich, mit Ausnahme der Quartale, in denen ein Landesparteitag stattfindet. Er wird vom Landesvorstand mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Soweit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend kann diese Einladung auch in elektronischer Form erfolgen. Zu einer weiteren Sitzung tritt der Kreisverbandrat zusammen, wenn ein Zehntel seiner Mitglieder oder der Landesvorstand dies verlangen. Der Kreisverbandrat tagt parteiöffentlich. Er kann anwesenden Nichtmitgliedern des Kreisverbandrats Rederecht gewähren.
# Der Kreisverbandrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
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