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Archiv/AG Satzung

1.634 Bytes hinzugefügt, 13:56, 19. Jul. 2009
ToDo: Vorschläge dazu von 701
== ToDo ==
* Kreisverbandrat
1.Vorschlag von 701)
Ist ab drei Kreisverbänden handlungsfähig. Jeder Kreis oder Kreisfreie Stadt stellt ein Mitglied aus der Basis welches von der Basis in den Kreisvorstand gewählt wird. Dieses Mitglied wird dann in den Kreisverbandsrat entsendet. Diese wiederum sendet ein Mitglied, was in diesem Kreisverbandsrat von den Mitgliedern gewählt wird, in den Landesvorstand und in den Piratenbundesrat (natürlich nur wenn es einen solchen gibt, entweder über die Bundessatzung implementiert oder über die Landessatzungen nach oben hin aufgebaut wird) und in den Landesvorstand. Dieses neue Mitglied des Landesvorstand wird nicht auf dem Landesparteitag gewählt sondern bekommt den 1/5 Sitz welches das Bundesparteiengesetz vorsieht.
(das selbe passiert dann auch auf dem Bundesparteitag mit dem Bundesvorstand).
Ziel dessen ist es die Basis noch näher an die Informationen des Landesvorstandes (Bundesvorstandes) heranzuführen. Dazu eine Kontrollfunktion des Landesvorstandes auszuüben, die Basis Stimmung direkt in diesen zu tragen und auch die Koordination der einzelnen Kreise untereinander zu verbessern und daraufhin auch Empfehlungen an die Mitglieder, in Sachfragen, auszusprechen.
 
* Reform des Landesparteitages
1. Vorschlag von 701
Der Landesparteitag möge beschließen, das der Landesvorstand auf 7. Mitglieder erweitert wird.
- Vorsitzender, stell. Vorsitzender, Schatzmeister, Datenschutzbeauftragten, Geschäftsführer (also Koordinator), Beisitzer.
- dem nicht gewählten sondern vom Kreisverbandsrat bestimmten Pirat
- das ein Kreisverbandsrat in der Satzung mit den oben definierten Aufgaben in der Landessatzung implementiert wird.
 
* Wahlordnung einpflegen
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