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Kreisverband OHV/Archiv/Satzungsentwurf

16 Bytes entfernt, 00:32, 17. Okt. 2009
§ 2 Mitgliedschaft
== '''§ 2 Mitgliedschaft''' ==
(1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel hat, vorbehaltlich der Regelung des § 10 I S. 4 Parteiengesetz. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz im Landkreis Oberhavel nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Kreisverbandes werden.
(1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und ihren Wohnsitz im Landkreis Oberhavel hat, vorbehaltlich der Regelung des § 10 I S. 4 Parteiengesetz. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz im Landkreis Oberhavel nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Kreisverbandes werden.<br>(2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Kreisvorstand. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden.<br>(3) Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Kreisverbandes, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.<br>(4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.<br>
(3) Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Kreisverbandes, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.
(4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.
== '''§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft''' ==
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