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→§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
== '''§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft''' ==
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an den Kreisvorstand zurückzugeben.
== '''§ 4 Gliederung''' ==