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Kreisverband OHV/Archiv/Satzungsentwurf

13 Bytes entfernt, 00:33, 17. Okt. 2009
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
== '''§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft''' ==
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<br>(2) Der Austritt ist gegenüber dem Kreisvorstand schriftlich zu erklären.<br>(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an den Kreisvorstand zurückzugeben.<br> 
(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an den Kreisvorstand zurückzugeben.
== '''§ 4 Gliederung''' ==
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