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Kreisverband OHV/Archiv/Satzungsentwurf

128 Bytes hinzugefügt, 14:58, 19. Okt. 2009
§ 9 Satzungs- und Programmänderung
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* Okay, § 33 BGB (der wie gesagt nicht zwingend ist, aber bei einer unklaren Formulierung in der Satzung wohl zur Auslegung herangezogen werden könnte) geht von der Mehrheit (im Falle des § 33 BGB sogar von einer 3/4-Mehrheit) der abgegebenen Stimmen aus.<br>Vorschlag:
{{OrangeBox2|Vorschlag|(1) Änderungen der Kreissatzung können nur von einer Kreishauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.}}<br>Damit wäre es eindeutig. (Hinweis: Die Änderung der Bezeichnung in Kreisparteitag habe ich der Übersichtlichkeit halber nicht gleich mit eingepflegt.) --[[Benutzer:Chaosspawn23|Chaosspawn23]] 14:52, 19. Okt. 2009 (CEST)
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