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Kreisverband OHV/Archiv/Satzungsentwurf

1.343 Bytes hinzugefügt, 02:28, 6. Nov. 2009
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
(3) Der Sitz des Kreisverbandes und der Kreisgeschäftsstelle ist in Oranienburg.
{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|Der Sitz des Kreisverbandes ist in Oranienburg. Der Sitz der Kreisgeschäftsstelle wird durch die Geschäftsordnung festgelegt.
{{RedBox2|Anmerkung|Damit wird vermieden, daß eine Addressänderung der Kreisgeschäftsstelle eine Satzungsänderung notwendig macht. Für eine ladungsfähige Anschrift scheint im Übrigen ein Postfach nicht auszureichen. Siehe hierzu etwa [http://www.jurablogs.com/de/olg-koblenz-angabe-eines-postfachs-als-ladungsfaehige-anschrift-in-widerrufsbelehrung Postfach als ladungsfähige Anschrift].}}
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 01:28, 6. Nov. 2009 (CET)
}}
(4) Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist der Landkreis Oberhavel.
(5) Diese Satzung regelt die Besonderheiten im Kreisverband Oberhavel. Die Satzung des Landesverbandes bzw. die Satzung des Bundesverbandes in der jeweils gültigen Fassung gilt entsprechend.
{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|Diese Satzung regelt die Besonderheiten im Kreisverband Oberhavel. Stehen einzelne Regelungen dieser Satzung den Satzungsregeln des jeweils höheren Verbandes entgegen oder sind in dieser Satzung nicht geregelt, so gelten die Regeln des jeweils höheren Verbandes entsprechend.
{{RedBox2|Anmerkung|Das muß bestimmt noch einmal juristisch ausformuliert werden. Erreicht werden soll, daß die Kreisverbandssatzung gilt sofern möglich, und nur Regelungen aus dem jeweils nächsthöheren Verband (Landesverband, Bundesverband) gelten, wenn dies in der Kreisverbandssatzung nicht geregelt ist oder nicht hätte geregelt werden dürfen.}}
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 01:28, 6. Nov. 2009 (CET)
}}
== '''§ 2 Mitgliedschaft''' ==
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