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Änderungen
→§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
(2) Der Austritt ist gegenüber dem Kreisvorstand schriftlich zu erklären.
{{RedBox2|Anmerkung|Der Austritt kann natürlich ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Verwendung des Wortes ''erklären'' ist hier aus meiner Sicht korrekt,
da laut Wikipedia eine Erklärung ein kommunikativer Akt ist, der einen Sachverhalt, eine Situation oder eine Absicht ''feststellt'' oder erläutert.
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 01:39, 6. Nov. 2009 (CET)
}}
(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an den Kreisvorstand zurückzugeben.