1.816
Bearbeitungen
Änderungen
→§ 12 Inkrafttreten
== '''§ 12 Inkrafttreten''' ==
(1) Die Satzung tritt einen Tag nach der Versammlung, auf der sie beschlossen wurde, in Kraft.
{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|Nach Beschluss durch den Gründungsparteitag tritt diese Satzung sofort in Kraft.
{{RedBox2|Anmerkung|Die Wahl des Vorstands des Kreisverbands soll ja gemäß Satzung erfolgen, direkt nachdem diese beschlossen wurde. Ansonsten würde der Gründungsparteitag zwei Tage dauern.}}
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 02:54, 6. Nov. 2009 (CET)
}}