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Kreisverband OHV/Archiv/Satzungsentwurf

228 Bytes hinzugefügt, 18:15, 15. Nov. 2009
§ 10 Finanzen
(6) Jedes Mitglied, das mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt und/oder beauftragt ist, muss eine schriftliche Datenschutzerklärung abgeben. Dies gilt auch für gewählte Vertreter des Vorstandes. Den Inhalt der Datenschutzerklärung bestimmt die verantwortliche Stelle.
{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|Finanzen / Datenschutz
{{RedBox2|Anmerkung|Datenschutz sollte mit aufgenommen werden (siehe Absatz 6)- analog zum HVL Satzungsentwurf.}}
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 17:11, 15. Nov. 2009 (CET)
}}
== '''§ 11 Auflösung des Kreisverbandes''' ==
1.816
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