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→§ 10 Finanzen
(6) Jedes Mitglied, das mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt und/oder beauftragt ist, muss eine schriftliche Datenschutzerklärung abgeben. Dies gilt auch für gewählte Vertreter des Vorstandes. Den Inhalt der Datenschutzerklärung bestimmt die verantwortliche Stelle.
{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|Finanzen / DatenschutzHinzufügen von Punkt (6)
{{RedBox2|Anmerkung|Datenschutz sollte mit aufgenommen werden (siehe Absatz 6)- analog zum HVL Satzungsentwurf.}}
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 17:11, 15. Nov. 2009 (CET)