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Vorstand/Anfragen/Nr-00159

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ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Kassenprüfung bei den Regionalverbänden
Name: Holger_DOS (Diskussion)
Status: beantwortet

Frage

Warum unterstützt der Landesvorstand nicht die Regionalverbände bei anstehenden Kassenprüfungen und behält wichtige Unterlagen hierfür zurück? (siehe z.B. HV DOS vom 25.10.14, TOP 12.a, Protokoll bitte hier abrufen)

Beabsichtigt der Landesvorstand diese Praxis beizubehalten?


Zitate aus dem schriftlich vorliegenden Kassenprüfungsbericht:

Tz. 2: "Für die Prüfung stand kein ausschließlich lesender Zugiff auf die Buchhaltungs- und Mitgliedsdaten zur Verfügung."

Tz. Tz 3.2: "Der notwendige Abgleich zwischen den Daten der Finanzbuchhaltung und den" ... "nachgewiesenen Bankkontenbeständen konnte nicht durchgeführt werden, da kein Zugriff auf die aktuelle Buchhaltung bestand."

Tz. 3.2.2.: "Die Kontenunterlagen wurden vom Landesschatzmeister nicht zur Verfügung gestellt. Auch eine Umstellung der zusätzlich individuell in Form einer Excel-Tabelle geführte Kontenübersicht auf ein Buchhaltungsprogramm wurde vom Landesschatzmeister unterbunden." ... "Für die nächste Prüfung müssen die entsprechenden Unterlagen vom Landesschatzmeister bereitgestellt werden."

Tz. 3.4.1: "Gemäß Aussage des Kassenwarts wurde eine solche vom Landesschatzmeister nicht zur Verfügung gestellt."


Antwort

Der Landesvorstand wurde zu keinem Zeitpunkt in die anstehende Kassenprüfung der RV DOS einbezogen, ein Kontakt vom Kassenwart aus dem RV DOS, oder den Kassenprüfern des RV DOS erfolgte zum Sachverhalt nicht. Es wurde kein Zugang zur Buchhaltungssoftware verlangt, bzw. in irgendeiner geeigneten Art und Weise Unterlagen angefordert. Daher kann vom "unterbinden", oder dem nicht gewähren einer Unterstützung nicht die Rede sein.

Umkehrschluss zur Fragenstellung bedeutet, dass vor der Kassenprüfung eines KV/RV die zu buchenden Daten beim Landeschatzmeister vorliegen müssen und der Landesschatzmeister zu der Zeit in die bevorstehende Kassenprüfung einzubinden ist.

Neuerung im Jahr 2014:
In den Vorjahren wurden zu buchendene Unterlagen einer Gliederung grundsätzlich im Folgejahr gebucht (also für 2012 im Oktober 2013, für 2013 im März 2014). Für den Rebe2014 will der Landesschatzmeister schon im Dezember die Gliederungen zum größten Tel für 2014 gebucht haben, Zuarbeiten sind diesbezüglich schon bei den Gliederungen abgefordert worden und wurden auch dem Landesschatzmeister zugeleitet.