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Nordbrandenburg/Archiv/Kommunalwahl 2019

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RV Nordbrandenburg
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Kommunalwahlen 2019

Tipp: Eine gute Zusammenfassung zu den anstehenden Kommunalwahlen liefert ein zweiseitiges Faltblatt des Landeswahlleiters


Am 26. Mai 2019 – parallel zu den Wahlen zum Europäischen Parlament – finden im Land Brandenburg die Wahlen zu den Kreistagen, den Stadtverordenten- und Gemeindevertreterversammlungen sowie die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister statt. In Gemeinden oder Städten mit Ortsteilen werden zudem die Ortsvorsteher bzw. Ortsbeiräte gewählt. Gewählt wird jeweils für die Dauer von fünf Jahren.

Wahlsystem

Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg sind alle Personen wahlberechtigt, die ihren ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet haben, mindestens 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen (§ 8 BbgKWahlG). Alle Wahlberechtigten haben dabei (bis zu) drei Stimmen zu vergeben, die sie auf mehrrere Kandidaten verteilen (panaschieren) oder einzelne Kandidaten häufen (kumulieren) können (§ 5 BbgKWahlG). Das passive Wahlrecht besitzen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren ständiger Wohnsitz sich seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin im Wahlgebiet befindet (§ 11 BbgKWahlG).

Alle Stimmen für eine Partei werden zusammengerechnet. Die Zahl der Sitze pro Partei ergibt sich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die so ermittelten Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahlen zugewiesen. Eine Sperrklausel (Prozenthürde) gibt es nicht. Durch das verwendete Sitzzuteilungsverfahren existiert jedoch ein natürliches Quorum, welches in etwa bei der für einen halben Sitz notwendigen Stimmenzahl liegt.

Bedingt durch das Wahlverfahren kann eine Partei nur dort gewählt werden, wo sie mit einem Kandidaten vertreten ist. Folglich ist es von großer Bedeutung, in Wahlgebieten, die sich aus mehreren Wahlkreisen zusammensetzen, in möglichst vielen Wahlkreisen anzutreten, selbst wenn nicht alle Kandidaten tatsächlich in die jeweilige Vertretung einziehen (wollen).


Zeitplan

  • 16. Februar 2019 (bis 99 Tage vor der Wahl): Feststellung der bereits automatisch zugelassenen Parteien durch den Landeswahlleiter (§ 29 Abs. 4 BbgKWahlG).
  • 23. Februar 2019 (bis 92 Tage vor der Wahl): Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlkreise. Ab diesem Datum können Kandidaten gewählt werden (§ 26 BbgKWahlG).
  • 6. März 2019 (bis 81 Tage vor der Wahl, 18:00 Uhr): Schriftliches Anzeigen der Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter (§ 29 Abs. 1 BbgKWahlG). Dies sollte für die Piraten nicht erforderlich sein, da wir an der letzten Landtagswahl in Brandenburg teilgenommen haben.
  • 15. März 2019 (bis 72 Tage vor der Wahl): Verbindliche Bekanntgabe der zugelassenen Parteien, die ihre Teilnahme angezeigt haben (§ 29 Abs. 4 BbgKWahlG).
  • 20. März 2019 (bis 67 Tage vor der Wahl, 16:00 Uhr): Vorlage der beglaubigten Unterstützerunterschriften bei der Wahlbehörde (§ 28a Abs. 4 BbgKWahlG).
  • 21. März 2019 (bis 66 Tage vor der Wahl 12:00 Uhr): Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl (§ 27 Abs. 2 BbgKWahlG). Den Inhalt der Wahlvorschläge (insbesondere die Anforderungen an den Kandidaten, die Anzahl an Kandidaten sowie die einzureichenden Daten) bestimmt § 28 BbgKWahlG. Gleichzeitig letzter Termin zur Einreichung der schriftlichen Erklärung über den Zusammenschluss zu einer Listenvereinigung beim Wahlleiter (§ 32 Abs. 2 BbgKWahlG).
  • 29. März 2019 (bis 58 Tage vor der Wahl): Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss (§ 37 Abs. 1 BbgKWahlG).
  • 8. April 2019 (bis 48 Tage vor der Wahl): Öffentliche Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge durch den Wahlleiter (§ 38 Abs. 1 BbgKWahlG).

Der vollständige Terminplan ist auch beim Landeswahlleiter zu finden.

Aufstellungsversammlungen

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Die Kandidaten für Kommunalmandate in Kreistagen bzw. in Stadtverordneten- oder Gemeindevertreterversammlungen müssen von einer Mitgliederversammlung der Piratenpartei in geheimer Wahl bestimmt werden. Die Wahlen dürfen frühestens nach Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes sowie drei Jahre nach dem Tage der letzten allgemeinen Kommunalwahlen - also ab dem 26. Mai 2017 - stattfinden (§ 33 Abs. 1 BbgKWahlG). Wahlberechtigt zur Aufstellungsversammlung sind alle Mitglieder der Piratenpartei, die deutsche Staatsangehörige oder Unionsbürger sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet haben. Entscheidend ist lediglich der Wohnsitz des Piraten und nicht die Mitgliedschaft im Regionalverband Nordbrandenburg!

Das Wahlgebiet der Aufstellungsversammlung umfasst das gesamte Gebiet einer Stadt bzw. Gemeinde (für Kandidaten zur StVV oder GVV) bzw. das gesamte Gebiet eines Kreises (für Kandidaten zum Kreistag). Größere Kommunen ab 35.000 Einwohnern (Oranienburg, Bernau oder Eberswalde) sowie die Landkreise werden in einzelne Wahlkreise aufgeteilt. Bewerber müssen aus dem Wahlgebiet (also dem Kreis oder der Stadt), nicht aber aus dem Wahlkreis kommen, in dem sie kandidieren wollen.

Da in der Piratenpartei keine Parteigliederungen unterhalb der Kreisverbände existieren, dürfen die Kandidaten für Stadtverordneten- und Gemeindevertreterversammlungen gemäß § 33 Abs. 3 BbgKWahlG von allen zur Kreistagswahl wahlberechtigten Mitgliedern innerhalb des jeweiligen Landkreises bestimmt werden. Dies bedeutet bspw., dass die Kandidaten zur StVV von Oranienburg von allen Piraten im Landkreis Oberhavel aufgestellt werden können.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Abweichend von der Wahlberechtigung sind grundsätzlich auch parteilose (!) Bewerber wählbar, soweit diese sich bereit erklären und die Versammlung der Kandidatur zugestimmt hat. Hinsichtlich des Mindestalters gibt es bei den Kandidaten eine Abweichung vom aktiven Wahlrecht. So sind lediglich Kandidaten wählbar, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies bedeutet, dass auch 17-jährige Bewerber aufgestellt werden können, sofern sie spätestens am Wahltag 18 Jahre alt sind. Um Unklarheiten bereits im Vorfeld zu beseitigen, sollten alle Bewerber zum Wahltag eine Wählbarkeitsbescheinigung des zuständigen Wahlleiters vorlegen.

Achtung: § 12 BbgKWahlG schließt einige Beamte und Arbeitnehmer im Dienst von Körperschaften des öffentlichen Rechtes von der Wahl zu bestimmten Vertretungen aus! Diese Regelung greift allerdings nur bei Antritt eines tatsächlich errungenen Mandats. Das heißt, dass auch die von § 12 betroffenen Personen zu den Kommunalwahlen kandidieren und Stimmen für die Piratenpartei sammeln können!

Durchführung der Aufstellungsversammlung

Die hier aufgeführte Vorgehensweise gilt bei der Aufstellung von Listenverbindungen entsprechend. Gegebenenfalls sind jedoch zusätzlich abweichende satzungsgemäße Vorgaben der beteiligten politischen Vereinigungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss die Listenverbindung 66 Tage vor der Wahl schriftlich beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden.


Die Ladungsfrist für die Aufstellungsversammlung entspricht grundsätzlich der Ladungsfrist zur Hauptversammlung (aktuell drei Wochen). Gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung kann diese Ladungsfrist aber in Ausnahmefällen bis auf die gemäß § 33 Abs. 5 BbgKWahlG zulässige Frist von drei Tagen verkürzt werden.

Die Versammlungsleitung wählt einen Versammlungsleiter, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung zuständig ist. Dieser hat insbesondere zu prüfen, ob die Versammlung form- und fristgerecht einberufen wurde. Er gibt der Versammlung das Ergebnis dieser Prüfung bekannt.

Die Versammlung bestellt des weiteren einen Protokollführer und eine Wahlkommission zur Auszählung der Stimmen sowie Feststellung der Wahlergebnisse. Darüber hinaus wählt die Versammlung zwei Vertrauenspersonen, die neben dem Versammlungsleiter die gesetzlich vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung gegenüber dem zuständigen Wahlleiter abgeben können (§ 33 Abs. 6 BbgKWahlG) und berechtigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen (§ 31 BbgKWahlG). Das Protokoll enthält dabei eine Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge mit Angaben über die Art, den Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder sowie das Ergebnis der Wahl. Es ist vom Versammlungsleiter sowie den beiden Vertrauenspersonen zu unterzeichnen.

Vor Beginn der Wahl sind die Kandidaturen durch den Versammlungsleiter bekanntzugeben. Jedem Bewerber ist eine angemessene Zeit zu geben, um sich und sein Programm vorzustellen (§ 33 Abs. 5 BbgKWahlG). Dies sollte durch den Versammlungsleiter nach Abschluss der Kandidatenvorstellung für jeden Kandidaten einzeln abgefragt und zu Protokoll gegeben werden.

Die eigentliche Wahl erfolgt geheim. Sie ist gültig, sofern sich mindestens drei Mitglieder an der Wahl beteiligt haben (§ 33 Abs. 5 BbgKWahlG). Die Stimmzettel sind zum Nachweis in geeigneter Form aufzubewahren.

Einzureichende Unterlagen

Die Wahlvorschläge müssen spätestens 66 Tage vor der Wahl bis 12:00 Uhr beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden. Es empfielt sich jedoch, die Einreichung wesentlich früher vorzunehmen, um etwaige Formfehler und sonstigen Mängel noch rechtzeitig zur Wahl - ggf. durch eine neue Aufstellungsversammlung - heilen zu können.


Folgende Unterlagen sind beim zuständigen Wahlleiter einzureichen:

  • Der Wahlvorschlag selbst. Dieser muss den Namen und Vornamen, den Beruf, den Tag der Geburt sowie den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit sowie die Anschrift des Bewerbers enthalten. (Anlage 5a)
  • (Sofern erforderlich) die Unterstützerunterschriften einschließlich der Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner (Anlage 6)
  • Die Wählbarkeitsbescheinigung des/der Kandidaten (Anlage 8a)
  • Eine Einverständniserklärung des Kandidaten (Anlage 7a)
  • Ein Protokoll der Aufstellungsversammlung (Anlage 9a)
  • Die Unterschrift von zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands (gemäß § 28 Abs. 6 BbgKWahlG)
  • Die Bescheinigung über das Fehlen einer Organisation der Partei im Wahlgebiet und/oder eine Bescheinigung über des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands der Partei, dass die Anzahl der in dem Ortsteil wahlberechtigten Mitglieder nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht (gemäß § 32 Ab. 5 Nr. 6-7 BbgKWahlV)

Unterstützerunterschriften

Wichtig: Die Unterstützerunterschriften müssen bis zum 20. März 2019, 16:00 Uhr beglaubigt beim Wahlleiter vorliegen!


Jeder Liste bzw. jeder Kandidat muss um zugelassen zu werden grundsätzlich Unterstützungsunterschriften vorweisen, um eine Mindestanhängerschaft aufzuweisen.

Wann/Wo sind Unterstützerunterschriften erforderlich?
Da die Piratenpartei weder im Bundes- noch im Landtag vertreten ist, müssen überall dort, wo noch keine Piraten in der zu wählenden Vertretung sitzen, Unterstützerunterschriften (UU) gesammelt werden (§ 28a Abs. 1-2,7 BbgKWahlG). Keine Unterstützerunterschriften müssen demnach in ganz Oberhavel sowie in Bernau gesammelt werden. Darüber hinaus müssen keine Unterstützerunterschriften gesammelt werden, wenn wir Piraten in einer Listenvereinigung mit einer Partei antreten, die auf dem jeweiligen Gebiet bereits von der Unterschriftenpflicht befreit ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 3 BbgKWahlG).

Einwohner Benötigte UU
bis 700 3
701-2.500 5
2.501-10.000 10
10.001-35.000 20
ab 35.001 30

Wieviele Unterstützerunterschriften sind erfolderlich?
Die Anzahl der benötigten Unterstützerunterschriften richtet sich nach der Zahl der Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt bzw. des jeweiligen Wahlkreises (§ 28a Abs. 1-2 BbgKWahlG). Die genauen Werte lassen sich der Tabelle rechts entnehmen.

Da erfahrungsgemäß nicht immer alle Unterstützerunterschriften korrekt sind bzw. akzeptiert werden, empfielt es sich unbedingt einen Puffer von 20% einzuplanen!

Wer kann Unterstützerunterschriften leisten?
Grundsätzlich kann jede im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigte Personen eine Unterstützerunterschrift leisten. Jede wahlberechtigte Person kann dabei für das jeweilige Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Unterstützung von Wahlvorschlägen für unterschiedliche Vertretungen (z. B. Kreistag und Stadtverordnetenversammlung) durch eine Person ist hingegen zulässig. Der Bewerber selbst kann keine Unterstützungsunterschrift für sich selbst leisten. (§ 28a Abs. 3 BbgKWahlG)

Wo können Unterstützerunterschriften geleistet werden?
Unterstützerunterschriften können bei der Wahlbehörde, bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle (z. B. Einwohnermeldeämter) auf einer Unterschriftenliste geleistet werden (§ 28a Abs. 4 BbgKWahlG). Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte und Eintragungszeiten, an denen Unterschriftenlisten ausliegen, bekannt geben.

Wie geht es nach der Unterschrift weiter?
Die Wahlbehörde muss für jede geleistete Unterstützerunterschrift zunächst noch die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person im jeweiligen Wahlgebiet bestätigen. Die beglaubigte und bestätigte Unterschrift muss der Wahlbehörde bis zum 67. Tages vor der Wahl, 16:00 Uhr vorliegen. (§28a Abs. 4-6 BbgKWahlG) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Unterlagen und beschließt bis zum 58 Tage vor der Wahl die endgültige Zulassung des Wahlvorschlages.

Kreistage

Hinweis: Alle hier getätigten Angaben zum Zuschnitt der Wahlkreise beziehen sich auf die Kommunalwahl 2014 und dienen lediglich zur Orientierung. Der tatsächliche Zuschnitt der Wahlkreise für die Kommunalwahl 2019 wird vom Wahlleiter spätestens 92 Tage vor der Wahl bekannt gegeben.


Wahlkreise zur Kommunalwahl 2014. Die Städte Bernau und Eberswalde bestanden dabei aus jeweils 2 Wahlkreisen.
Landkreis Einwohner (31.12.2016) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze Kreistag* davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014
Oberhavel 208.639 46,6% 4 56 1 1,9%
Barnim 179.365 44,7% 9 56 0 0,9%
Ostprignitz-Ruppin 99.414 41,9% 4 46 (evtl. 50) 0 0,5%
Uckermark 120.878 43,5% 4 50 0 n. a.
Prignitz 77.813 42,2% 5 46 0 n.a.

* Die Anzahl der Sitze entspricht dem aktuellen Stand. Sofern zur Kommunalwahl 2019 abweichende Sitzgrößen zu erwarten sind, so ist dies in Klammern angegeben.

Oberhavel

Zur Kommunalwahl 2014 war der Kreis Oberhavel in vier Wahlkreise eingeteilt. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.10.2018 die folgene Einteilung bestätigt:

Wahlkreis Wahlberechtigte 2014 Wahlbeteiligung 2014 Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Fürstenberg, Kremmen, Liebenwalde, Löwenberger Land, Zehdenick, Gransee, Großwoltersdorf, Schönermark, Sonnenberg, Stechlin 41.827 45,7% 2,0% Markus Hoffmann
Hennigsdorf, Oberkrämer, Velten 41.444 44,1% n. a. Du?
Oranienburg, Leegebruch 41.971 42,7% 2,9% Thomas Ney, Axel Heidkamp, Stefan Schulz-Günther, Ria Nicola Schulz
Birkenwerder, Glienicke, Hohen Neuendorf, Mühlenbecker Land 48.984 52,9% 2,5% Thomas Bennühr

Barnim

Zur Kommunalwahl 2014 war der Kreis Barnim in neun Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis Wahlberechtigte 2014 Wahlbeteiligung 2014 Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Werneuchen/Ahrensfelde 18.191 48,7% 2,6% Du?
Eberswalde (2 Wahlkreise) 34.442 33.8% 1,2% Heiko Brucker
Bernau (2 Wahlkreise) 31.456 44,3% 2,6% Kim Stattaus, Ulf Makarski
Panketal 16.974 51,2% n. a. Du?
Wandlitz 18.624 48,8% n. a. Thomas Heym
Biesenthal/Schorfheide 19.092 49,1% n. a. Du?
Joachimsthal/Britz-Chorin-Oderberg 13.555 48,5% n. a. Wolfgang Lenz

Ostprignitz-Ruppin

Zur Kommunalwahl 2014 war der Kreis Ostprignitz-Ruppin in vier Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis Wahlberechtigte 2014 Wahlbeteiligung 2014 Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Neuruppin 26.517 34,8% 1,9% Du?
Rheinsberg/Fehrbellin/Tremnitz/Lindow 23.457 49,4% n. a. Dirk Harder, Nic Teichert
Neustadt/Wusterhausen/Kyritz 19.964 44,3% n. a. Du?
Wittstock/Heiligengrabe 16.777 39,7% n. a. Du?

Uckermark

Zur Kommunalwahl 2014 war der Kreis Uckermark in vier Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis Wahlberechtigte 2014 Wahlbeteiligung 2014 Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Schwedt 27.542 33,9% n. a. Du?
Angermünde/Oder-Welse/Gartz 22.826 47,4% n. a. Marko Tittel
Templin/Gerswalde/Lychen/Boitzenburger Land 23.802 47,1% n. a. Du?
Prenzlau/Gramzow/Brüssow/Nordwestuckermark/Uckerland 33.004 46,3% n. a. Du?

Prignitz

Zur Kommunalwahl 2014 war der Kreis Prignitz in fünf Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis Wahlberechtigte 2014 Wahlbeteiligung 2014 Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Wittenberge 15.702 33,4% n. a. Du?
Perleberg/Groß-Pankow 13.923 40,5% n. a. Du?
Bad Wilsnack/Plattenburg/Gumtow 11.451 53,5% n. a. Du?
Pritzwalk/Meyenburg 14.441 37,7% n. a. Du?
Putlitz-Berge/Karstädt/Lenzen-Elbtauaue 13.495 49,7% n. a. Du?

Stadtverordneten- und Gemeindevertreterversammlungen

Allgemeines

Die Anzahl der Stadtverordneten bzw. Gemeindevertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt/Gemeinde. Maßgeblich hierfür ist die letzte fortgeschriebene Einwohnerzahl vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, welche vor Bekanntgabe des des Wahltages veröffentlicht wurde (§ 96 BbgKWahlG).

Einwohnerzahl Zahl der Vertreter
bis 700 8
701 – 1.500 10
1.501 – 2.500 12
2.501 – 5.000 16
5.001 – 10.000 18
10.001 – 15.000 22
15.001 – 25.000 28
25.001 – 35.000 32
35.001 – 45.000 36
ab 45.001 40

Oberhavel

Stadt/Gemeinde Einwohner (31.12.2016) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze StVV/GVV* davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Oranienburg 44.079 41,9% 5 36 (evtl. 40) 0 0,8% siehe unten
Hennigsdorf 26.139 41,1% 1 32 0 n. a. Du?
Hohen Neuendorf 25.696 51,8% 1 28 (vorauss. 32) 0 n. a. Du?
Mühlenbecker Land 14.823 50,4% 1 22 0 n. a. Du?
Zehdenick 13.463 36,8% 1 22 0 n. a. Du?
Glienicke/Nordbahn 12.159 54,2% 1 22 1 2,7% Du?
Velten 11.815 44,5% 1 22 0 n. a. Du?
Oberkrämer 11.009 51,9% 1 22 0 n. a. Du?
Löwenberger Land 8.084 50,9% 1 18 0 n. a. Du?
Birkenwerder 8.017 58,6% 1 18 0 n. a. Du?
Kremmen 7.310 49,2% 1 18 0 1,6% Du?
Leegebruch 6.755 46,3% 1 18 0 n. a. Du?
Gransee 5.895 44,6% 1 18 0 2,4% Du?
Fürstenberg/Havel 5.874 47,3% 1 18 0 n. a. Du?
Liebenwalde 4.277 48,9% 1 16 0 n. a. Du?
Stechlin 1.213 58,7% 1 10 0 n. a. Du?
Sonnenberg 814 52,9% 1 10 0 n. a. Du?
Großwoltersdorf 768 60,9% 1 10 1 3,8% Markus Hoffmann
Schönermark 448 51,9% 1 8 0 n. a. Du?

* Die Zahlen beziehen sich auf die aktuelle Sitzzahl. In Klammern ist die voraussichtliche Sitzzahl zur Kommunalwahl 2019 angegeben (sofern abweichend).

Oranienburg

Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2014 wurde Oranienburg in fünf Wahlkreise eingeteilt:

  • Wahlkreis 1: Altstadt, Nordstadt, Sachsenhausen, Friedrichsthal, Malz
  • Wahlkreis 2: Neustadt, Schmachtenhagen, Wensickendorf, Zehlendorf
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Ria Nicola Schulz
  • Wahlkreis 3: Mittelstadt
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 4: Westliche Mittelstadt, Eden, Germendorf
    • Ergebnis Piraten 2014: 4,0%
    • Mögliche Kandidaten: Thomas Ney
  • Wahlkreis 5: Süd, Lehnitz
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Axel Heidkamp

Hinweis: Die Einwohnerzahl Oranienburgs befindet sich nahe der Grenze von 45.000 Einwohnern, ab der § 6 Abs. 2 BbgKWahlG 40 (statt der bisherigen 36) Stadtverordneten vorschreibt.

Barnim

Stadt/Gemeinde Einwohner (31.12.2016) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze StVV/GVV* davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Eberswalde 40.019 33,8% 2 36 0 1,0% siehe unten
Bernau bei Berlin 37.725 44,2% 2 36 1 1,8% siehe unten
Wandlitz 22.363 48,9% 1 28 0 n. a. Du?
Panketal 20.353 50,6% 1 28 0 n. a. Du?
Ahrensfelde 13.068 50,2% 1 22 0 n. a. Du?
Schorfheide 9.966 45,9% 1 18 (evtl. 22) 0 n. a. Du?
Werneuchen 8.584 45,1% 1 18 0 n. a. Du?
Biesenthal 5.671 45,6% 1 18 0 n. a. Du?
Joachimsthal 3.446 46,0% 1 16 0 n. a. Du?
Chorin 2.290 54,6% 1 12 0 n. a. Du?
Oderberg 2.185 32,6% 1 12 0 n. a. Du?
Britz 2.130 46,5% 1 12 0 n. a. Du?
Rüdnitz 1.925 51,2% 1 12 0 n. a. Du?
Marienwerder 1.698 56,3% 1 12 0 n. a. Du?
Sydower Fließ 933 64,4% 1 10 0 n. a. Du?
Melchow 932 61,3% 1 10 0 n. a. Du?
Friedrichswalde 801 63,9% 1 10 0 n. a. Du?
Breydin 764 56,9% 1 10 0 n. a. Du?
Liepe 635 49,0 1 8 0 n. a. Du?
Niederfinow 599 57,0% 1 8 0 n. a. Du?
Althüttendorf 564 61,3% 1 10 (8) 0 n. a. Du?
Parsteinsee 541 49,7% 1 8 0 n. a. Du?
Hohenfinow 528 52,4 1 8 0 n. a. Du?
Ziethen 443 56,0% 1 8 0 n. a. Du?

* Die Zahlen beziehen sich auf die aktuelle Sitzzahl. In Klammern ist die voraussichtliche Sitzzahl zur Kommunalwahl 2019 angegeben (sofern abweichend).

Eberswalde

Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2014 wurde Eberswalde in zwei Wahlkreise eingeteilt:

  • Wahlkreis 1: Ortsteile Brandenburgisches Viertel, Finow und Spechthausen
    • Ergebnis Piraten 2014: n. a.
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 2: Ortsteile Eberswalde 1, Eberswalde 2, Sommerfelde und Tornow
    • Ergebnis Piraten 2014: 1,6%
    • Mögliche Kandidaten: Du?

Bernau

Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2014 wurde Bernau in zwei Wahlkreise eingeteilt. Diese Einteilung bleibt auch zur Kommunalwahl 2019 bestehen.

  • Wahlkreis 1: Lindow, Eichwerder, Friedenstal, Bernau-Süd, Ladeburg, Lobetal, Börnicke, Schönow
    • Ergebnis Piraten 2014: 2,0%
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 2: Innenstadt, Nibelungen, Birkenhöhe, Blumenhag, Rehberge, Waldfrieden, Puschkinviertel, Rutenfeld, Birkholz, Birkholzaue, Waldsiedlung, Pankeborn Giesesplan
    • Ergebnis Piraten 2014: 1,5%
    • Mögliche Kandidaten: Kim Stattaus

Ostprignitz-Ruppin

Stadt/Gemeinde Einwohner (31.12.2016) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze StVV/GVV* davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Neuruppin 31.037 34,5% 1 32 0 n. a. Du?
Wittstock/Dosse 14.291 37,6% 1 22 0 n. a. Du?
Kyritz 9.192 42,1% 1 18 0 n. a. Du?
Rheinsberg 8.161 51,3% 1 18 0 n. a. Dirk Harder. Nic Teichert
Fehrbellin 8.849 44,5% 1 18 0 n. a. Du?
Wusterhausen/Dosse 5.955 45,5% 1 18 0 n. a. Du?
Heiligengrabe 4.426 52,5% 1 16 0 n. a. Du?
Neustadt (Dosse) 3.406 44,5% 1 16 0 n. a. Du?
Lindow (Mark) 3.028 48,8% 1 16 0 n. a. Du?
Temnitztal 1.460 55,7% 1 10 (evtl. 12) 0 n. a. Du?
Märkisch Linden 1.174 54,1% 1 10 0 n. a. Du?
Dreetz 1.147 48,5% 1 10 0 n. a. Du?
Breddin 886 52,1% 1 10 0 n. a. Du?
Zernitz-Lohm 870 47,6% 1 10 0 n. a. Du?
Walsleben 793 45,7% 1 10 0 n. a. Du?
Temnitzquell 755 54,1% 1 10 0 n. a. Du?
Sieversdorf-Hohenofen 715 42,2% 1 10 (evtl. 8) 0 n. a. Du?
Herzberg (Mark) 659 44,0% 1 8 (evtl. 10) 0 n. a. Du?
Dabergotz 611 45,5% 1 8 0 n. a. Du?
Stüdenitz-Schönermark 579 57,7% 1 8 0 n. a. Du?
Rüthnik 489 60,8% 1 8 0 n. a. Du?
Storbeck-Frankendorf 473 52,1% 1 8 0 n. a. Du?
Vielitzsee 458 59,0% 1 8 0 n. a. Du?

* Die Zahlen beziehen sich auf die aktuelle Sitzzahl. In Klammern ist die voraussichtliche Sitzzahl zur Kommunalwahl 2019 angegeben (sofern abweichend).

Uckermark

Stadt/Gemeinde Einwohner (31.12.2016) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze StVV/GVV davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Schwedt/Oder 30.182 34,4% 1 32 0 n. a. Du?
Prenzlau 19.279 35,3% 1 28 0 n. a. Du?
Templin 16.117 43,8% 1 28 0 n. a. Du?
Angermünde 13.797 42,6% 1 22 0 n. a. Du?
Nordwestuckermark 4.272 52,5% 1 16 0 n. a. Du?
Lychen 3.222 53,7% 1 16 0 n. a. Du?
Boitzenburger Land 3.169 51,5% 1 16 0 n. a. Du?
Uckerland 2.693 54,5% 1 16 0 n. a. Du?

In der Aufzählung fehlen derzeit noch die Gemeinden der Ämter Brüssow, Gartz, Gerswalde, Gramzow und Oder-Welse.

Prignitz

Inhalt folgt.

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