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Vorstand/Antrag/2011-015

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Nummer: 2011-015

Datum: 17.06.2011

Gliederung: KV Potsdam, tut aber nichts zur Sache

Antragsteller: Robeson

Termin für Sitzung: 24.06.2011

Status: angenommen

Antrag

Klärung der Voraussetzungen zur Gründung des RV Südbrandenburg

Antragsbegehren

Der Vorstand soll prüfen, ob die Gründung des RV Südbrandenburg auch zulässig ist, wenn ein Teil der zusammengeschlossenen Kreise keine stimmberechtigten Piraten stellen konnte.

Außerdem soll geprüft werden, in wieweit die Rechte von Piraten durch die zu beschliessende Satzung unzulässig eingeschränkt werden, insbesondere durch den geplanten §14 Abs.1 Satz 1: Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände beziehungsweise Stadtverbände aufzuspalten, sofern die neu zu bildenden Kreisverbände mindestens jeweils 15 Mitglieder haben.

Antragsbegründung

Der Vorstand vertritt die Rechte der Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg.

Der Vorstand wird daher aufgefordert zu prüfen, ob die Gründung des RV Südbrandenburg auch zulässig ist, wenn ein Teil der zusammengeschlossenen Kreise keine stimmberechtigten Piraten stellen konnte. Außerdem soll geprüft werden, in wieweit die Rechte von Piraten durch die zu beschliessende Satzung unzulässig eingeschränkt werden, insbesondere durch den geplanten §14 Abs.1 Satz 1: Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände beziehungsweise Stadtverbände aufzuspalten, sofern die neu zu bildenden Kreisverbände mindestens jeweils 15 Mitglieder haben. Die Aufspaltung ist (in der jetziger Form der Satzung) damit auf absehbare Zeit unmöglich, was die Rechte der Piraten zur Gründung eigener KV einschränkt.

Bemerkung

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Unterstützer

  1. --RicoB CB 15:11, 17. Jun. 2011 (CEST); kurze Begründung und Anmerkung: Ja - es war ein Fehler diesen Satzungsentwurf allein im dunklen Kämmerlein auszuarbeiten. Ich unterstütze es aber prinzipiell immer, wenn Satzungen vor dem Beschlusss eingehend geprüft werden. Ich bin daher dafür, diesen Antrag anzunehmen und die Sache an die Landes-AG Satzung zu verweisen, die ja eine ordentliche, in der Landessatzung verankerte Gemeinschaft ist. Ich bin mir sicher, dass die Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft durch ihre Fachkenntnis zu einem fundierten Urteil gelangen werden. Herzlichste Grüße nach Potsdam.
  2. ...

Gegner

  1.  ???
  2. ...



Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 24.06.2011