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Parteitag/2013.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

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Version vom 17. Oktober 2013, 14:04 Uhr von Achim Ag (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
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Antragsübersicht

Antragsnummer SA001
Einreichungsdatum 7 Oktober 2013 21:29:33 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Uk

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Änderung der Landessatzung §§ 7, 22, 27 und 31
Letzte Änderung 17.10.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Onlineparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen…


…in § 7 Absatz 1 der Landessatzung werden die Worte "der Onlineparteitag," eingefügt:

Alt: (1) Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.

Neu: (1) Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, der Onlineparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.


…Paragraf 22 der Landessatzung wird durch folgende Regelungen ersetzt:

§ 22 - Der Onlineparteitag

(1) 1Der Onlineparteitag ist das zweithöchste Organ des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei. 2Der Onlineparteitag ist die virtuelle Mitgliederversammlung der Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland.

(2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. eines Beschlusses des Landesparteitages oder des Onlineparteitages selbst.

(3) 1Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder und zusätzlich durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes. 2Die Einladungsfrist beträgt eine Woche.

(4) Der Onlineparteitag tagt online und öffentlich.

(5) Die stimmberechtigten Mitglieder des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes.

(6) Der Onlineparteitag kann Aufgaben des Landesparteitages übernehmen, welche in § 13 Absatz 2 und 3 geregelt sind.

(7) Der Onlineparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung, in der der Ablauf geregelt wird.


…in § 27 Absatz 1 der Landessatzung werden die Worte "sowie vom Onlineparteitag" eingefügt:

Alt: (1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.

Neu: (1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag sowie vom Onlineparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.


…in § 31 Absatz 2 der Landessatzung wird das Wort "Mitgliederversammlung" durch das Wort "Mitgliederversammlungen" ersetzt:

Alt: (2) 1Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung kann nur innerhalb eines Monats im Klageweg geltend gemacht werden. 2Vor Klageerhebung ist das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht anzurufen. 3Ist die Angelegenheit beim Schiedsgericht anhängig, so ist der Fristablauf bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes gehemmt.

Neu: (2) 1Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlungen kann nur innerhalb eines Monats im Klageweg geltend gemacht werden. 2Vor Klageerhebung ist das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht anzurufen. 3Ist die Angelegenheit beim Schiedsgericht anhängig, so ist der Fristablauf bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes gehemmt.

Antragsbegründung

Dieser Antrag ist bewusst neutral gestaltet, um uns in Zukunft alle Möglichkeiten offen zu halten. Wir haben derzeit auf Landesebene überhaupt keine Möglichkeit, in irgendeiner Form online verbindliche Entscheidungen zu treffen. Nicht der Basisentscheid, nicht eine Ständige Mitgliederversammlung, nicht Liquid Feedback und auch kein anderes Tool auf Bundesebene kann uns helfen, Entscheidungen im Land zu treffen. Dafür fehlen uns schlicht die Voraussetzungen in unserer Landessatzung. Dieser Antrag soll die Möglichkeit schaffen, ergebnisoffen über das weitere Vorgehen möglicher Onlinemitbestimmung nachzudenken. Es ist bewusst keine Tooldiskussion mit vollständig ausgearbeiteter Geschäftsordnung, weil es unmöglich ist, dass man das alles im Vorfeld festzurren kann. Wir müssen auch in Zukunft flexibel sein und die entscheidenden Prozesse optimal anpassen können.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. pirate.Girl
  2.  ?
  3. Gute Idee, Gründe die dagegen sprechen scheinen vernünftig, aber Vernunftsgründe würgen oft, sicherlich unbeabsichtigt, Fortentwicklungen ab. Ich bin für "Holzblock", (aber bitte nicht grün).Jedes Projekt verändert sich während der praktischen Entwicklungsphase. Ideen sind nie abrufbar, download und Benutzung mit zwei klicks, Fertigkost, selten eine gute Idee. Achim Ag

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Holger_DOS (Diskussion) Ich sehe zwei Probleme: Die Einladungfrist von einer Woche ist einfach zu kurz! und Satzungsändderungen wenn nicht bekannt ist, wer tatsächlich vor dem Computer sitzt?
    • Eine Woche ist nicht viel, aber ich denke wir brauchen eine gewisse Agi­li­tät, um auch zu aktuellen Themen Entscheidungen treffen zu können. Punkt 2: Du kannst nicht wissen, welcher Mensch oder Human-Bot genau vor dem Computer sitzt. Das ist ein prinzipbedingtes Problem jeder Onlinemitbestimmung. --uk 10:47, 11. Okt. 2013 (CEST)
  2. Schritt drei vor Schritt eins. Bevor so etwas in der Satzung festgeschrieben wird muss erst mal ein Mechanismus definiert sein mit dem so ein Onlineparteitag ablaufen soll und der muss dann erst mal getestet werden. Ohne Definition der Mechanismen dürfte so etwas auch keinen rechtlichen Bestand haben, da die Formerfordernisse nicht definiert sind, so wie es hier steht kann ich einen grünen Holzklotz nehmen und ihn Onlineparteitag nennen. TheBug (Diskussion)
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Ein paar Links zum Thema:


Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?