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SAPO/SO/0003

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Antragsübersicht

Antragsnummer SO 0003
Einreichungsdatum 20 September 2018 09:04:21 (UTC)
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Sonstiger Antrag
Zusammenfassung des Antrags Ordentliche Neuwahlen des Landesvorstandes nach der Landtagswahl 2019
Letzte Änderung 03.11.2018
Status des Antrags

Pictogram voting support.svg Antrag wurde eingereicht

Abstimmung

Pictogram voting rename.svg Zurückgezogen

Antragstitel

Neuwahlen des Landesvorstandes nach der Landtagswahl 2019

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Der nächste ordentliche Wahlparteitag erfolgt im September 2019.

Antragsbegründung

Der nächste ordentliche Wahlparteitag würde im April/Mai 2019 anstehen. Die Wahlen würde zeitlich mitten in die heiße Phase des Kommunal- und Europawahlkampfes fallen.
Eine direkt danach angesetzter Wahlparteitag würde wiederrum mitten in den Landtagswahlkampf fallen. Ein Wechsel mitten im Wahlkampf macht keinen Sinn, ist eher schädlich, als nützlich.
Diese einmalige Verschiebung der ordentlichen Wahlen in den Herbst hätte den Vorteil, dass Wahlparteitage voraussichtlich auch in Zukunft nicht mehr mit Wahlterminen kollidieren.
Anmerkung: Nach §9 Absatz 1 Parteiengesetz müssen mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr, bei uns also spätestens am 31.12.2019, Parteitage erfolgen. NAch § 11 Absatz 1 PartG wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr der Vorstand gewählt. Ein Wahlparteitag im September 2019 verstößt nicht gegen die Fristen des Parteiengesetzes.

Link

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Geka FF (Diskussion) 01:33, 31. Okt. 2018 (CET)
  2. --Neythomas (Diskussion) 19:36, 1. Nov. 2018 (CET)
  3.  ?
  4.  ?
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Riccardo
  2. --TheBug (Diskussion) 21:18, 31. Okt. 2018 (CET)
  3. Bastian (Diskussion) 11:22, 1. Nov. 2018 (CET)
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Soll der Antrag auch die Wahlen zum Schiedsgericht enthalten?
Ansonsten würden diese zukünftig mit den Vorstandswahlen zeitlich um ca. ein halbes Jahr auseinanderfallen und in Wahljahren (alle 2 Jahre) wären 2 Wahlparteitage durchzuführen.
Vom Sinn her ist dieser Antrag sicherlich zu unterstützen, jedoch noch hinsichtlich anderer Wahlen (LSG) ergänzungsbedürftig.
Holger-DOS (Diskussion) PS: Bitte noch den Schreibfehler korrigieren.

  • Der Antrag ist offensichtlich verspätet eingegangen, da er die satzungsgemäß bestimmten Fristen abändert. Hierzu ist die Frist bereits abgelaufen. Aber das wird hoffentlich die VL selber herausfinden. ---Bastian (Diskussion) 14:51, 15. Okt. 2018 (CEST)
  • Der Antragstext wurde am 22.10.2018 vollständig geändert. Damit ist der Antrag nicht fristgerecht eingegangen, da es sich um einen vollständig neuen Antrag handelt. Holger-DOS (Diskussion)
  • Vollständig geändert wurde er nicht, einfach das Diff anschauen. Die grundsätzliche Intention des Antrags wurde nicht verändert. Er ist jetzt weniger unkonkret. Ich denke, das ist noch im Toleranzbereich der Satzung. --uk 10:35, 3. Nov. 2018 (CET)

Argument 1

Ein Sonstiger Antrag kann nicht einfach eine Satzungsregelung übergehen. So praktisch wie das vielleicht auch wäre, es ist nicht korrekt so --TheBug (Diskussion) 21:19, 31. Okt. 2018 (CET)

  • Auf welche Rechtsgrundlage stellst du deine Behauptung Guido? Wieso ist das nicht korrekt? Bitte nenne hier die Rechtsgrundlagen, wenn du schon eine Meinung dazu hast. Das ist ein Sonstiger Antrag, kein Satzungsänderungsantrag. Satzungsänderungsanträge sollen langfristige Änderungen bewirken. Dier Landesparteitag als oberstes Organ des Landesverbandes ist durchaus in der Lage, eine derartige Entscheidung zu fällen. Entscheidet der Landesparteitag über den Termin für den nächsten Wahlparteitag, dann ist das eine basisdemokratische Entscheidung unseres obersten Parteiorgans in Brandenburg. Nochmal, wo bitte siehst du die Rechtsgrundlage dafür, dass der LPT derartige Entscheidungen nicht treffen darf? Thomas Bennühr (Diskussion)
  • Ich wüsste nicht, welcher Art der Antrag sein müsste, damit eine einmalige Regelung getrofffen werden kann. SÄA wäre falsch, weil dauerhafte Änderung. Wir brauchen aber nur dieses Mal die Ausnahme. Bleibt nur Sonstiger Antrag. Geka FF (Diskussion) 23:55, 31. Okt. 2018 (CET)
  • Das glaube ich wohl. Allerdings unterliegen als "Sonstige Anträge" getarnte Anträge, die satzungsändernden Chrakter haben, den gleichen Fristen wie ein SÄA. Aber wenn das so nicht sein soll, werde ich gerne auf dem LPT von Ferne aus tolle Anträge einbringen. ;-) Und nein, ein LPT kann nicht einfach Fristen aufheben, auch wenn er "das höchste Organ" ist. #DasArgument1V
  • Hast Du Quellen für die Regelungen dazu? Ich finde grade nix dazu. Geka FF (Diskussion) 01:05, 1. Nov. 2018 (CET)
  • Das gilt übrigens auch für Anträge, die nicht "vertagt", sondern "nicht behandelt" wurden; diese Feinheiten kennt jeder echte VL. Aber was weiß denn ich. ;-) --- Bastian (Diskussion) 00:44, 1. Nov. 2018 (CET)
  • Bitte nenne auch du deine Rechtsquellen Bastian. Mit irgendwelchen Behauptungen kann jeder um die Ecke kommen.Thomas Bennühr (Diskussion)

Argument 2

Dein Argument?

Argument 3

Dein Argument?

URL

https://wiki.piratenbrandenburg.de/SAPO/SO/0003


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