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Vorstand/Antrag/2014-027: Unterschied zwischen den Versionen

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(PresseZensur-454, Umfrage+LQFB und Antrag)
 
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'''PresseZensur-454, Umfrage+LQFB und Antrag'''
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Die Piraten Brandenburg positionieren sich gegen PresseZensur. (Oder eben auch nicht)
  
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|antrag= Ich beantrage das der Landesvorstand der Piratenpartei Bbg die brandenburger Parteimitglieder hierzu befragt und dann eine entsprechende offizielle Erklärung, u.a. mittels Pressemitteilung, gegen PresseZensur im Allgemeinen und eine Protestnote zum speziellen Fall (SÜW-454) an beteiligte und geeignete staatliche Stellen (z.B. [9]) richtet.
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Sofern die Basis oder der LaVo sich nicht gegen Pressezensur erklären möchte, sollte eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.
  
Ich beantrage das der Landesvorstand der Piratenpartei Bbg oder des RV DOS eine offizielle Erklärung gegen PresseZensur im Allgemeinen und
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Ziel: Es soll ein Signal gegen PresseZensur im Land Brandenburg gesetzt werden.
eine Protestnote zum speziellen Fall an beteiligte und geeignete staatliche Stellen (z.B. [9]) richtet.  
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Denn solche Informationsunterdrückung findet oft in verschleierter Form statt.
  
 
|grund=
 
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Mir geht es um eine offizielle Erklärung der Piratenpartei Bbg und/oder des PP RV DOS zum Thema PresseZensur.  
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Das Thema ist nicht nur bzgl. Ägypten oder Türkei von Relevanz, sondern auch in Deutschland Land Brandenburg. Mein Antrag vom 22.06.2014 zum Thema an den LaVo ist noch unbearbeitet. Leider war auch kein weiterer Pirat bei der Gerichtsverhandlung am 18.03.2014 in Lübben als Zeuge anwesend.
Sofern die Piraten gegen PresseZensur im Allgemeinen und Speziellen sind bitte Ich um eine entsprechende Stellungnahme.  
 
  
Mit der Umfrage und LQFB-Initiative möchte ich das Meinungsbild (der Beteiligten) Partei-Mitglieder in Erfahrung bringen und die Ergebnisse
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Ich halte es piratisch geboten, eine Pressemitteilung und eine Protestnote herauszugeben.
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Letzteres ist besonders wichtig, da allgemeine Offenbarungen kaum Wirkung erzielen dürften. Demonstrationen, Beschwerden oder Bürgerinitiativen haben nicht umsonst meist einen konkreten Zweck und lokalen Bezug.
  
in die Anträge an den Regionalvorstand und den Landesvorstand einfließen lassen.  
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Auch nützt es nicht viel wenn die theoretischen Rechte aus Pressegesetz oder Grundgesetz nicht wahrgenommen werden oder nicht praktiziert werden können weil kommunale Antragsteller und Gerichte rechtsfehlerhaft und höhere Rechte ignorierend verdeckte Zensur ausüben. Mithin geht es um die Darstellung der Inakzeptanz von grundrechtswidrigen Maßnahmen durch Staatsorgane (im Speziellen Richter Staudler am Amtsgericht Lübben).
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Weiterhin ist in der Praxis der sogenannte Rechtsweg weder Jedem zur Verfügung stehend noch funktionstüchtig.
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Desweiteren können und tätigen die jeweiligen Staatsorgane mit Blockaden durch Nichtgewähr des Rechtes illegale Schikane (BGB) und Einschüchterung. Das alles sollte von Piratenparteimitglieder nicht akzeptiert werden.
  
Darauf aufbauend wünsche ich mir, und halte es piratisch geboten, eine Pressemitteilung und eine Protestnote an die im speziellen Beteiligten.  
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Wohin Mißstände, wie im speziellen Fall dargestellt sind, führen können erkennt man nicht nur an der demotivierten Bevölkerung (Wahlbeteiligung ...) sondern auch am internationalen Geschehen (Türkei, Ägypten usw.).
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Deshalb bildete eine Person des Zeitgeschehens den Aufruf:
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"Wehret den Anfängen"
  
Letzteres ist wichtig, da allgemeine Offenbarungen kaum Wirkung erzielen dürften. Demonstrationen, Beschwerden oder Bürgerinitiativen haben nicht umsonst meist einen konkreten Zweck.  
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Wenn wir als PIRATEN nicht einmal die Mißstände im vorhandenen realen Deutschland kritisieren/ändern wollen, wie könnten wir denn globale antidemokratische Vorgänge wie TTIP angehen? Benötigen wir Makulatur-Demokratie/Rechtstaatlichkeit? Ich nicht. Und Du?
  
Mithin geht es um die Darstellung der Inakzeptanz von grundrechtswidrigen Maßnahmen durch Staatsorgane (im Speziellen Richter am Amtsgericht).
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[9]
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zum speziellen Fall beteiligte und geeignete staatliche Stellen:
  
Bedenkt bitte auch das es dem Volke nichts nützt wenn die brandenburger Landesverfassung und das BRD-Grundgesetz Pressefreiheit garantieren, aber Systemorgane diese "bedarfsweise" rechtswidrig blockieren. Und der sogenannte Rechtsweg steht tatsächlich eben nicht Jedem zur Verfügung
+
verwaltung@agln.brandenburg.de
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(Amtsgericht Lübben, Gerichtsstrasse 2-3, D-15907 Lübben)
  
(Kosten, Richterwillkür etc.) und stellt auch eine Verschleppungs- und "Gras darüber wachsen lassen" Methode dar. Desweiteren können und tätigen die jeweiligen Staatsorgane mit Blockaden durch Nichtgewähr des Rechtes illegale Schikane und Einschüchterung. Das alles sollte von Piraten nicht akzeptiert werden.
+
poststelle@mdj.brandenburg.de
Wohin Mißstände, wie im speziellen Fall dargestellt sind, führen können erkennt man nicht nur an der demotivierten Bevölkerung (Wahlbeteiligung ...) sondern auch am internationalen Geschehen (Türkei, Ägypten usw.). Deshalb bildete eine Person des Zeitgeschehens den Aufruf: "Wehret den Anfängen".
+
(Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg,
 +
Abteilung II, Heinrich-Mann-Allee 107, D-14473 Potsdam)
  
Wenn wir als PIRATEN nicht einmal die Mißstände im vorhandenen realen Deutschland kritisieren/ändern wollen, wie könnten wir denn globale antidemokratische Vorgänge wie TTIP angehen? Benötigen wir Makulatur-Demokratie/Rechtstaatlichkeit? Ich nicht. Und Du?
+
verwaltung@lgcb.brandenburg.de
+
Landgericht Cottbus, Präsident Klaus-Christoph Clavée
Gebt bitte ggf. eure Änderungsvorschläge oder Bedingungen an.
+
Gerichtsstraße 3-4, D-03046 Cottbus
  
_Rechtliches:_
+
petitionsausschuss@landtag.brandenburg.de
<http://dejure.org/gesetze/GG/5.html> und
+
Landtag Brandenburg, Petitionsausschuss A2
<http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15089.de>
+
Postfach 60 10 64, D-14410 Potsdam
u.s. Prozeßakten (verbliebene) <http://www.budich.org/public/tweverf1.htm>
 
  
_Anmerkung:_
+
|bemerkung=
*Wenn ihr weitere Erläuterungen bedürft bitte melden.
 
*Formulierung z.B. im Sinne von (i.S.v.)
 
-scharfer Protest gegen jegliche Pressezensur
 
-uns ist bekannt geworden das am Amtsgericht Lübben eine Zensur eines Internetartikels
 
  durch Richter Staudler vorgenommen wurde (Az. 20 C 454/13).
 
 
 
s.a.:
 
<http://dudle.piratenbrandenburg.de/PresseZensur454/>
 
<https://lqpp.de/bb/initiative/show/111.html>
 
 
 
 
 
_Der spezielle Fall_ in Kürze:
 
    <http://www.budich.org/public/wasttrm1.htm>
 
    Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben
 
Ich bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger
 
(Presse)Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher
 
Unterlassungsverfügung und Urteil und Geldstrafe und Haftandrohung.
 
 
 
Hintergrund ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügende
 
Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben
 
zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit.
 
Über den Hergang, die Ergebnisse und den Sachverhalt darf ich nicht
 
Bericht erstatten.
 
 
 
*_ Es muß mindestens einmal jährlich die Bürgerschaft vollständig zur
 
Wasserqualität informiert werden. _*
 
Anhaltend wird durch [2] gegen die TWVO [3] verstoßen indem keine
 
Bürgerinformation über die Wasserbeschaffenheit (Wasserqualität)
 
öffentlich gegeben wird.
 
 
 
Weder in der sogenannten "Wasserzeitung"/Stadtwerkezeitung(SWZ) [6] noch
 
auf o.g. Internetseiten oder [4] erfolgen ausreichend Auskünfte. Dies
 
betrifft den Zeitraum "Ausgabe Juni 2010" bis "Ausgabe April 2014"(Stand
 
10.06.2014). Auch gibt es keine Informationen in Papierform für die
 
Briefkästen der Bewohner. Seit Jahren gibt es hier also _keine_°8
 
Wasser-Information.
 
 
 
Insbesondere wurde durch das Stadtwerk-SÜW gegen die §§
 
<http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__14.html>
 
<http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__21.html>
 
verstoßen.
 
 
 
 
 
[1] KöR in D-15907 Lübben-Spreewald www.luebben.de
 
 
 
[2] SÜW https://www.stadtwerke-luebben.de
 
    (ein 100%iges kommunales Unternehmen der KöR Stadt Lübben)
 
 
 
[3] TWVO http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/
 
 
 
[4]
 
<https://www.stadtwerke-luebben.de/Produkte/Wasser/Trinkwasserbeschaffenheit->
 
 
 
[5]
 
<https://www.stadtwerke-luebben.de/content/media/507_Internet__Trinkwasserbeschaffenheit_2013.pdf>
 
 
 
[6] <https://www.stadtwerke-luebben.de/Presse/Stadtwerkezeitung>
 
  
[7] <http://www.budich.org/dossier1/wastlbn2.htm#mangelsueff2>
+
Dieser Antrag wurde auch per Mail an den Vorstand gesendet.
    Zum Sachverhalt Nichtauskunft gemäß Trinkwasserverordnung(TWVO)
 
    durch das Wasserwerk(SÜW)[2] der Stadt Lübben-Spreewald [1]
 
  
°8  Die einzige zweifelhafte Ausnahme ist die _einmalige_ Offenlegung
 
    [5] "Stand Juni 2013" welche erst _nach_ meiner Anfrage und
 
    Mangelanzeige/Intervention veranlasst wurde.
 
  
[9] zum speziellen Fall beteiligte und geeignete staatliche
+
*_ Der spezielle Fall_ in Kürze: _*
    Stellen:
+
  http://www.budich.org/public/wasttrm1.htm
    verwaltung@agln.brandenburg.de
+
  Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben
        (Amtsgericht Lübben, Gerichtsstrasse 2-3, D-15907 Lübben)
+
Ich bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher Unterlassungsverfügung und Urteil.
    poststelle@mdj.brandenburg.de
+
Hintergrund ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügende Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit.
        (Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg,
+
Über den Hergang, die Ergebnisse, den Sachverhalt und dem öffentlichen Gerichtsverfahren (Urteil, Verfügung, Unterlassungs/Zensurantrag) darf ich nicht Bericht erstatten. Deshalb wurde ich mit 2000,-Euro Geldstrafe oder 40 Tage Haft bedroht. Dieses Verbot ist rechtswidrig.  
        Abteilung II, Heinrich-Mann-Allee 107, D-14473 Potsdam)
 
    [1] und [2]
 
    verwaltung@lgcb.brandenburg.de
 
        Landgericht Cottbus, Präsident Klaus-Christoph Clavée
 
        Gerichtsstraße 3-4, D-03046 Cottbus
 
    petitionsausschuss@landtag.brandenburg.de
 
        Landtag Brandenburg, Petitionsausschuss A2
 
        Postfach 60 10 64, D-14410 Potsdam
 
  
 +
Es muß mindestens einmal jährlich die Bürgerschaft ausreichend und aktuell zur Wasserqualität informiert werden (Trinkwasserverordnung TWVO).
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Auch weitere lübbener Bürger berichteten mir, das solche Informationen in den Jahren 2012+2013 nicht erfolgten.
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Die Details und rechtlichen Belange sind (teilweise) meiner Netzseite und dem unten benannten Antrag zu entnehmen. Aufgrund der Zensur leider unvollständig.
  
|bemerkung=
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[[Benutzer:Budlbn|mfG Thomas]]
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http://www.budich.org/
  
Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.
 
  
 
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# [[Benutzer:Budlbn|TB]]
 
# ???
 
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== Abstimmung ==
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|bemerkung= Der Vorstand hätte gerne ein Gespräch mit dem Antragsteller über die näheren Hintergründe des Antrages.
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}}
  
}} <!-- Ende Vorlage Antrag -->
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Wenn der Vorstand der Piraten-BBg tatsächlich ein Gespräch mit mir zum Thema/Antrag hätte führen wollen, warum hat er dann keinen Kontakt aufgenommen oder ein passendes Signal zu einem geeigneten Zeitpunkt gesendet?
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Es fehlt "denen" an Glaubwürdigkeit. [[Benutzer:Budlbn|mfG_TB]] ([[Benutzer Diskussion:Budlbn|Diskussion]]) 09:34, 28. Jul. 2014 (CEST)
  
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== Protokoll ==
 
== Protokoll ==
  
siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2013-MM-DD|DD.MM.2013]]
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siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2014-07-18#TOP_5.1:_2014.2F027_.22PresseZensur-454.2C_Umfrage.2BLQFB_und_Antrag.22|18.07.2014]]
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<!-- Kategorie -->
 
<!-- Kategorie -->
 
[[Kategorie:Landesvorstand/Antrag|2013]]
 
[[Kategorie:Landesvorstand/Antrag|2013]]

Aktuelle Version vom 12. September 2014, 17:38 Uhr

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen



ACHTUNG: Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der Diskussionsseite


Nummer: Vorstand/Antrag/2014-027

Datum: 22.06.2014

Gliederung: RV DOS, LDS, Lübben

Antragsteller: TB (Diskussion) Thomas Budich

Termin für Sitzung: 18.07.2014

Status: abgelehnt

Antrag

Die Piraten Brandenburg positionieren sich gegen PresseZensur. (Oder eben auch nicht)

Antragsbegehren

Ich beantrage das der Landesvorstand der Piratenpartei Bbg die brandenburger Parteimitglieder hierzu befragt und dann eine entsprechende offizielle Erklärung, u.a. mittels Pressemitteilung, gegen PresseZensur im Allgemeinen und eine Protestnote zum speziellen Fall (SÜW-454) an beteiligte und geeignete staatliche Stellen (z.B. [9]) richtet.

Sofern die Basis oder der LaVo sich nicht gegen Pressezensur erklären möchte, sollte eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.

Ziel: Es soll ein Signal gegen PresseZensur im Land Brandenburg gesetzt werden. Denn solche Informationsunterdrückung findet oft in verschleierter Form statt.

Antragsbegründung

Das Thema ist nicht nur bzgl. Ägypten oder Türkei von Relevanz, sondern auch in Deutschland Land Brandenburg. Mein Antrag vom 22.06.2014 zum Thema an den LaVo ist noch unbearbeitet. Leider war auch kein weiterer Pirat bei der Gerichtsverhandlung am 18.03.2014 in Lübben als Zeuge anwesend.

Ich halte es piratisch geboten, eine Pressemitteilung und eine Protestnote herauszugeben. Letzteres ist besonders wichtig, da allgemeine Offenbarungen kaum Wirkung erzielen dürften. Demonstrationen, Beschwerden oder Bürgerinitiativen haben nicht umsonst meist einen konkreten Zweck und lokalen Bezug.

Auch nützt es nicht viel wenn die theoretischen Rechte aus Pressegesetz oder Grundgesetz nicht wahrgenommen werden oder nicht praktiziert werden können weil kommunale Antragsteller und Gerichte rechtsfehlerhaft und höhere Rechte ignorierend verdeckte Zensur ausüben. Mithin geht es um die Darstellung der Inakzeptanz von grundrechtswidrigen Maßnahmen durch Staatsorgane (im Speziellen Richter Staudler am Amtsgericht Lübben). Weiterhin ist in der Praxis der sogenannte Rechtsweg weder Jedem zur Verfügung stehend noch funktionstüchtig. Desweiteren können und tätigen die jeweiligen Staatsorgane mit Blockaden durch Nichtgewähr des Rechtes illegale Schikane (BGB) und Einschüchterung. Das alles sollte von Piratenparteimitglieder nicht akzeptiert werden.

Wohin Mißstände, wie im speziellen Fall dargestellt sind, führen können erkennt man nicht nur an der demotivierten Bevölkerung (Wahlbeteiligung ...) sondern auch am internationalen Geschehen (Türkei, Ägypten usw.). Deshalb bildete eine Person des Zeitgeschehens den Aufruf: "Wehret den Anfängen"

Wenn wir als PIRATEN nicht einmal die Mißstände im vorhandenen realen Deutschland kritisieren/ändern wollen, wie könnten wir denn globale antidemokratische Vorgänge wie TTIP angehen? Benötigen wir Makulatur-Demokratie/Rechtstaatlichkeit? Ich nicht. Und Du?

[9] zum speziellen Fall beteiligte und geeignete staatliche Stellen:

verwaltung@agln.brandenburg.de (Amtsgericht Lübben, Gerichtsstrasse 2-3, D-15907 Lübben)

poststelle@mdj.brandenburg.de (Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, Abteilung II, Heinrich-Mann-Allee 107, D-14473 Potsdam)

verwaltung@lgcb.brandenburg.de Landgericht Cottbus, Präsident Klaus-Christoph Clavée Gerichtsstraße 3-4, D-03046 Cottbus

petitionsausschuss@landtag.brandenburg.de Landtag Brandenburg, Petitionsausschuss A2 Postfach 60 10 64, D-14410 Potsdam

Bemerkung

Dieser Antrag wurde auch per Mail an den Vorstand gesendet.


  • _ Der spezielle Fall_ in Kürze: _*
 http://www.budich.org/public/wasttrm1.htm
 Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben

Ich bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher Unterlassungsverfügung und Urteil. Hintergrund ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügende Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit. Über den Hergang, die Ergebnisse, den Sachverhalt und dem öffentlichen Gerichtsverfahren (Urteil, Verfügung, Unterlassungs/Zensurantrag) darf ich nicht Bericht erstatten. Deshalb wurde ich mit 2000,-Euro Geldstrafe oder 40 Tage Haft bedroht. Dieses Verbot ist rechtswidrig.

Es muß mindestens einmal jährlich die Bürgerschaft ausreichend und aktuell zur Wasserqualität informiert werden (Trinkwasserverordnung TWVO). Auch weitere lübbener Bürger berichteten mir, das solche Informationen in den Jahren 2012+2013 nicht erfolgten. Die Details und rechtlichen Belange sind (teilweise) meiner Netzseite und dem unten benannten Antrag zu entnehmen. Aufgrund der Zensur leider unvollständig.

mfG Thomas

http://www.budich.org/

Unterstützer

  1. TB
  2.  ???
  3. ...

Gegner

  1.  ???
  2.  ???
  3.  ???



Abstimmung

Abstimmung: Antrag/2014-027
Dafür:
Dagegen: Jörg, Micha, Lutz
Enthaltung: Jürgen, Mandy, Jens, Andreas
nicht abgestimmt:
Ergebnis: abgelehnt
Bemerkung: Der Vorstand hätte gerne ein Gespräch mit dem Antragsteller über die näheren Hintergründe des Antrages.

Wenn der Vorstand der Piraten-BBg tatsächlich ein Gespräch mit mir zum Thema/Antrag hätte führen wollen, warum hat er dann keinen Kontakt aufgenommen oder ein passendes Signal zu einem geeigneten Zeitpunkt gesendet? Es fehlt "denen" an Glaubwürdigkeit. mfG_TB (Diskussion) 09:34, 28. Jul. 2014 (CEST)

Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 18.07.2014