Kontingente
Einwohner
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Plakate
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bis 2000
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10
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2000-4999
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15
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5000-14999
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20
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15000-24999
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30
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25000-49999
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40
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ab 50000
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50
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Der Regionalverband stellt pro Kandidaten ein Freikontingent an Personenplakaten. Dieses richtet sich nach der Einwohnerzahl des Wahlkreises. Kandidiert ein Kandidat sowohl für den Kreistag als auch für eine StVV, so richtet sich das Freikontingent bei überlappenden Wahlkreisen nach dem bevölkerungsreichsten Wahlkreis; bei nicht überlappenden Wahlkreisen wird die Bevölkerung beider Wahlkreise addiert. Geplant ist, jeweils ein persönliches Plakat und ein Themenplakat zusammen aufzuhängen. Somit kommt noch einmal jeweils die gleiche Anzahl an themenbezogener Plakate hinzu.
Dies ergibt nach derzeitigem Stand folgende Situation:
Kandidat
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Plakate
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davon Personenplakate
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davon Themenplakate
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Frank Görden
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Verzicht erklärt
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-
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-
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Markus Hoffmann
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80
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40
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40
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Holger Kipp
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80
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40
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40
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Stefan Schulz-Günther
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100
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50
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50
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Thomas Ney
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100
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50
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50
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Axel Heidkamp
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100
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50
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50
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Ria Nicola Schulz
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100
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50
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50
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Marcel Stegen
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100
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50
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50
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Thomas Bennühr
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100
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80
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20
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David Salz
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Verzicht erklärt
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-
|
-
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Alexander Kunst
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20
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10
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10
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Simon Jäger
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100
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50
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50
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Ulf Makarski
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120
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60
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60
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Dirk Harder
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170
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70 (30 Rheinsberg, 40 OP-R)
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100 (40 Rheinsberg, 60 OP-R)
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Nic Teichert
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30
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30 (10 Rheinsberg, 20 OP-R)
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0
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Marko Tittel
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80
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40
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40
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Andre Engelmann
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60
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30
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30
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Nadine Schnittke
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60
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30
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30
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Sebastian Fröhlich
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60
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30
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30
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Gesamt:
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1460
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760
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700
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Zusätzlich besteht die Möglichkeit für alle Kandidaten, zusätzliche Plakate gegen eine Spende zu bestellen. Die Preisliste hierfür wird in Kürze versendet.
Wir verfügen noch über kleinere Bestände an Hartfaserplatten (Markus: ca. 30, Axel: ca. 50, David: ?), welche ebenfalöls zur Verfügung gestellt und selbst beklebt werden können.
Plakatierung
Die Plakate werden zunächst nach Bernau zu Ulf geliefert. Von dort aus verteilen wir sie weiter. Jeder Kandidat sollte - sobald die Plakate da sind - unverzüglich mit Plakatieren anfangen. Wenn Hilfe benötigt wird, koordiniert den Einsatz der Regionalvorstand.
Plakatiergenehmigungen
Folgende Plakatiergenehmigungen sind bisher eingegangen:
- Bernau: 300 Stück
- Birkenwerder: 60 Stück (beidseitig)
- Fehrbellin: 10 Stück
- Gemeinde Mühlenbecker Land: unbegrenzt
- Glienicke Nordbahn: unbegrenzt
- Gransee: unbegrenzt
- Hennigsdorf: 50 Stück
- Hohen Neuendorf: 140 Stück
- Kyritz: 50 Stück
- Liebenwalde: 50 Stück
- Lindow (Amt): unbegrenzt
- Neuruppin: unbegrenzt
- Oranienburg: unbegrenzt
- Rheinsberg: 60 Stück
- Velten: 100 Stück
- Wandlitz: 85 Stück (mit Aufkleber)
- Wittenberge: 200 Stück (ausgenommen: Marktplatz)
- Wittstock (Dosse): unbegrenzt (ausgenommen: Historische Altstadt innerhalb der Stadtmauern)
- Zehdenick: unbegrenzt
Hinweise zur Plakatierung
Folgendes ist bei der Plakatierung zu beachten:
- Verboten ist das Hängen von Plakaten an Laternen mit Verkehrszeichen (Schildern und Ampeln) sowie im unmittelbaren Kreuzungsbereich und in den Innenseiten von Kurven. Darüber hinaus dürfen Plakate nicht so gehängt werden, dass sie die Sicht auf dahinterliegende Schilder und Lichtanlagen verdecken. Das Hängen von Plakaten an Bäumen ist untersagt. Ebenso verboten ist das Plakatieren vor Wahllokalen. Darüber hinaus können Gemeinden zusätzliche Verbote erteilen. Hierüber informieren wir die Kandidaten separat.
- Plakate sollen in einer Mindesthöhe von 2,50m hängen. Ragen Plakate in den Straßenbereich hinein, so ist eine Mindesthöhe von 4m einzuhalten. Bitte organisiert daher eine ausreichend hohe Leiter. (1,2m reicht i. d. R., da ihr die Plakate an den Laternen hochschieben und anschließend fixieren könnt.
- Das Anbringen ist nur mit Kabelbindern erlaubt. Diese werden euch vom Regionalverband in ausreichender Zahl gestellt. Bitte besorgt euch zum Plakatieren einen Seitenschneider, um überstehende Kabelbinderbänder abschneiden zu können. Draht oder gar Nägel zur Befestigung sind untersagt.
- Manche Gemeinden begrenzen die Anzahl an Plakaten, die von einer Partei gehängt werden dürfen. Die bisher erlaubten Stückzahlen sind oben vermerkt. Die Liste wird fortlaufend ergänzt. Einige wenige Gemeinden verlangen, dass die Plakate auf der Rückseite mit einem Sticker versehen werden, zum Zeichen dass es sich um genehmigte Plakate handelt. Diese erhaltet ihr im Fall der Fälle zusätzlich zu den Plakaten.
- Nach der Wahl müssen die Plakate umgehend (i. d. R. binnen 2 Wochen) wieder entfernt werden. Manche Gemeinden geben noch engere Fristen an. Auch hierüber informiert der Regionalvorstand.
- Zum Verzeichnen der gehängten Plakate verwenden wir die Piratenkarte-App (plakate.piraten-karte.de), welche für Android kostenlos im Playstore verfügbar ist. Dies erleichtert das Auffinden der Plakate zum Abhängen und zeigt uns gleichzeitig, wo noch Lücken beim Plakatieren sind. Für die App benötigt ihr Zugangsdaten, die ihr auf Anfrage vom Regionalvorstand erhaltet.